16.08.2022

Mehr Geld fürs Ausland: Alles zur BAföG-Reform 2022

Seit August gelten die neuen Anpassungen am BAföG-Gesetz und bringen viele Vorteile auch fürs Auslandsstudium mit sich. Beispielsweise erhöht sich der Studiengebührenzuschuss um ganze 1.000 Euro auf satte 5.600 Euro. Aufgrund dessen sind aktuell nun rund 20 Universitäten zu 100% über das Auslands-BAföG finanzierbar. Dank der Änderungen kommen nun auch wieder mehr Studierende für die Förderung in Frage. Wir geben dir einen Überblick über alle Änderungen und erklären, was sie bedeuten.


1.    Erhöhung des Studiengebührenzuschusses

Die Studiengebühren sind einer der wichtigsten Faktoren beim Thema Auslandssemester. Mit dem BAföG-Änderungsgesetz wird nun auch endlich der Zuschlag für die Studiengebühren im Ausland erhöht – und das um satte 1.000 Euro! Statt wie bislang 4.600 Euro kannst du ab jetzt bis zu 5.600 Euro Zuschuss zu den Studiengebühren erhalten. Nutze unseren Unifilter und lass dir alle die Universitäten anzeigen, die du zu 100% über diesen Zuschuss finanzieren kannst.
 

2.    Höhere monatliche Bedarfssätze

Die Bedarfssätze steigen um 5,75 Prozent von 427 Euro auf 452 Euro im Monat. Auch beim Wohnkostenzuschlag für Studierende, die nicht bei den Eltern leben, gibt es eine Erhöhung auf 360 Euro statt wie bisher 325 Euro. Insgesamt können BAföG-berechtige Studierende ab August 2022 bis zu 812 Euro im Monat erhalten. Hinzu kommen noch bis zu 122 Euro für die Kranken- und Pflegeversicherung.
 

3.    Höhere Freibeträge auf Einkommen und Vermögen

Das Vermögen von Studierenden sowie das Einkommen der Eltern und von den Studierenden spielen eine große Rolle bei der Vergabe der staatlichen BAföG-Gelder. Mit dem neuen BAföG-Gesetz werden die Freibeträge deutlich angehoben. Dadurch können mehr Studierende die Förderung erhalten.

Für Studierende unter 30 Jahren wird der Freibetrag beim eigenen Vermögen von 8.200 Euro auf 15.000 Euro angehoben. Ab einem Alter von 30 Jahren darf das eigene Vermögen sogar bei 45.000 Euro liegen. Dank dieser Neuerung kannst du nun mehr finanzielle Rücklagen für dein Auslandsstudium bilden. Das ist sinnvoll, da die Studiengebühren vorgestreckt werden müssen und das Amt erst rückwirkend den Zuschuss zahlt.
Auch beim Einkommen gibt es Anpassungen. Die Freibeträge beim Elterneinkommen wurden um 20,75 % angehoben. Zudem dürfen Studierende selbst nun bis zu 520 Euro im Monat anrechnungsfrei verdienen.
 

4.    Förderung von einjährigen Studienprogrammen im Ausland

Diese Neuerung ist eine großartige Nachricht für alle, die ihren Master außerhalb der EU absolvieren wollen, denn bisher galt: Studiengänge im Ausland können nur innerhalb der EU gefördert werden. Eine BAföG-Förderung z.B. für Australien oder Neuseeland war nur für einen Semesteraufenthalt während des deutschen Studiums möglich. Dies wurde nun geändert und somit sind auch einjährige, eigenständige Studiengänge weltweit förderbar.
 

5.    Weitere Änderungen

Neben den oben genannten Änderungen gab es auch weitere Anpassungen. Für die Antragstellung ist künftig keine Unterschrift mehr nötig und du kannst den Antrag somit komplett digital stellen. Außerdem wurde die Altersgrenze von 30 auf 45 Jahre angehoben und Restschulden werden nach 20 Jahren erlassen.

Die Änderungen gelten bereits für alle Studierende ab dem Wintersemester 2022/23. Hast du deinen Antrag bereits gestellt oder erhalten, warte einfach ab. Die Anträge werden nach und nach angepasst und aktualisiert, so dass du im Winter auch die neuen Sätze bekommst.

Alle generellen Informationen zum Thema Auslands-BAföG haben wir dir in unserer Rubrik Finanzierung zusammengefasst. Bei Fragen oder wenn du direkt mit deiner Bewerbung loslegen willst, melde dich einfach bei unseren Studienberaterinnen.