Studium mit Auslandsbafoeg finanziert

Finanzielle Unterstützung im Auslandssemester: Alles über das Auslands-BAföG

Die Leistungen des Auslands-BAföGs im Überblick

  • Studiengebührenzuschuss bis zu 5.600 Euro (rückzahlungsfrei) mit dem Auslands-BAföG Höchstsatz, an vielen Universitäten bis zu 100% Förderung fürs Auslandssemester (Study Abroad)
  • 1.000 Euro Zuschuss zu Reisekosten 
  • Monatliche Förderung (Höhe des Inlands-BAföGs plus Auslandszuschlag)
  • Zuschuss zur Krankenversicherung im Ausland

Das Auslands-BAföG ist die beliebteste Finanzierungsmöglichkeit für ein Auslandssemester und kann für ein Semester oder Jahr an einer Universität in den USA, Neuseeland, Australien oder Südostasien beantragt werden. Bei Auslandsaufenthalten außerhalb der EU bekommst du bis zu einem Jahr Auslands-BAföG. Entscheidend ist, dass du an einer deutschen Hochschule eingeschrieben bist und während deines Studiums ein bis zwei Auslandssemester absolvieren möchtest. Zusätzlich musst du einen ständigen Wohnsitz in Deutschland haben.

Solltest du kein Inlands-BAföG erhalten, kann es trotzdem sein, dass du Auslands-BAföG berichtigt bist, da die Bemessungsgrenzen fürs Ausland höher sind.

Neben den Zuschüssen zu den Lebenshaltungskosten wird ein großzügiger Anteil oder sogar der komplette Betrag der Studiengebühren und des Fluges übernommen. Je nach Universität können die Studiengebühren eines Auslandssemesters somit komplett und rückzahlungsfrei gedeckt werden. Deinem gebührenfreien Semester im Ausland steht somit nichts mehr im Weg!

Inwieweit das Auslands-BAföG die Studiengebühren deiner Wunschuniversität übernimmt, findest du unter dem jeweiligen Uniprofil auf unserer Website.

Du möchtest eine persönliche Beratung? Wir erklären dir gerne auch telefonisch, wie du in deinem Auslandssemester BAföG bekommst!

Schon gewusst?

Du kannst Auslands-BAföG zweimal erhalten! Die Förderung ist einmal pro Studienabschnitt möglich. Du kannst dich jeweils einmal im Bachelor und einmal im Master fördern lassen. Darüber hinaus ist Auslands-BAföG auch für diejenigen interessant, die als Grenzfall gelten und knapp kein Inlands-BAföG bekommen. Da die Bemessungsgrenzen für das Ausland anders gesetzt sind, können solche Studierende angepasste Zuschüsse fürs Auslandsstudium zu erhalten.

Leistungen und Antrag des Auslands-BAföGs

Auszahlung der Förderleistungen: Wann bekommt man was ausgezahlt?

Studierende müssen die Studiengebühren und Reisekosten in der Regel vorstrecken. Das BAföG-Amt zahlt die gesamte Förderung dann ab Beginn des Auslandsaufenthalts in monatlichen Raten aus. Auf besonderen Antrag, kann das BAföG-Amt die Studiengebühren und Reisekosten als Gesamtbetrag mit der ersten Zahlungsrate auszahlen. Dazu müssen die Zahlungsbelege (Studiengebühr und Flug) eingereicht werden.

Wie oft kann ich Auslands-BAföG beantragen?

Pro Studienabschluss (Bachelor und Master) kann man jeweils für ein Jahr Auslands-BAföG für ein Studium im Ausland beziehen.    

Muss ich Auslands-BAföG zurückzahlen?

Auslands-Bafög besteht aus einem Anteil zinsfreiem Darlehen und einem Anteil rückzahlungsfreiem Zuschuss. Studierende müssen lediglich die Hälfte des Zuschusses für Flug, Krankenversicherung und den monatlichen Auslandszuschlag im Rahmen eines Darlehens zurückzahlen. Der Zuschuss von bis zu 5.600 Euro zu den Studiengebühren ist komplett rückzahlungsfrei! Das Auslands-Bafög wird zusammen mit der Inlandsförderung erst nach Studienende zurückbezahlt. 

Welche Zuschüsse beinhaltet Auslands-BAföG in Australien, den USA und Neuseeland?

Das Auslands-BAföG übernimmt 5.600 Euro der Studiengebühren für ein oder zwei Semester in Neuseeland, USA, Australien, Vietnam, Singapur oder Malaysia. Hinzu kommen ein Reisekostenzuschuss von 500 Euro pro Flugstrecke sowie ein Auslandszuschlag für die Lebenshaltungskosten je nach Zielland. Auch bei der Versicherung gibt es anteilig Unterstützung vom Staat.
Studierende, die bereits in Deutschland eine Förderung durch Inlands-BAföG beziehen, erhalten diesen Betrag auch für die Monate im Ausland. Die Auszahlung läuft in dieser Zeit über das Auslands-BAföG-Amt.

Wie wird die Höhe vom Auslands-BAföG definiert?

Die Höhe des Auslands-BAföGs wird durch eine Kombination von Faktoren wie das Einkommen der Eltern oder des Ehepartners, die Dauer des Auslandsaufenthaltes, die Studiengebühren und Reisekosten sowie spezielle Förderungen bestimmt. Es ist wichtig zu beachten, dass es eine maximale Förderungshöhe gibt und dass die Vergabe der Mittel begrenzt ist. Daher ist es wichtig, die Bewerbung frühzeitig einzureichen, um die besten Chancen auf eine Förderung zu haben.

Voraussetzungen

Anspruch auf Auslands-BAföG: Wer hat ein Recht auf Auslands-BAföG?

Für die Vergabe von Auslands-BAföG gelten die gleichen Grenzen bei Einkommen und Vermögen wie beim jeweiligen Inlands-BAföG. Förderungsberechtigt sind Studierende mit Wohnsitz in Deutschland, die mind. zwei Semester an einer deutschen Hochschule studiert haben und ihr Studium für maximal ein Jahr an einer ausländischen Hochschule fachnah (mind. drei Kurse derselben Fachrichtung) fortsetzen wollen. Eine Förderung erhält man außerdem nur während der Regelstudienzeit.
Wer Inlands-BAföG erhält, bezieht in der Regel auch den vollen Auslands-BAföG-Satz. Dabei ist es egal, ob es sich um reguläres oder elternunabhängiges BAföG handelt. Studierende, die im Inland nicht BAföG-berechtigt sind, können durch die erhöhten Ausgaben aber unter Umständen auch im Auslandsstudium BAföG erhalten. Eine Beratung und Grenzfallbesprechung im zuständigen BAföG-Amt lohnt sich in jedem Fall.

Welche Programme werden gefördert?

Auslands-BAföG ist eine Fördermöglichkeit für in Deutschland eingeschriebene Studierende, die während ihres Studiums Auslandserfahrung z.B. im Form eines Auslandssemesters oder Auslandspraktikums sammeln möchten. Komplette Bachelorstudiengänge in Südostasien, den USA, Australien und Neuseeland können nicht über das Auslands-BAföG finanziert werden. Seit der Reform im Herbst 2022 können nun auch Masterstudiengänge im Ausland über den Zeitraum von bis zu einem Jahr gefördert werden.

Bekomme ich eine Förderung fürs Auslandspraktikum?

Praktika können nur dann durch das Auslands-BAföG gefördert werden, wenn sie ein fester Bestandteil des inländischen Studiums sind, d.h. wenn das Praktikum im Ausland (und nicht im Inland) in der Studienordnung des Programms fest vorgesehen ist. Darüber hinaus müssen Studierende ihren ständigen Wohnsitz in Deutschland und bereits mindestens zwei Semester in ihrer Fachrichtung studiert haben. Das Praktikum hat zudem eine vorgeschriebene Mindestdauer von zwölf Wochen.

Als Leistungen erhalten Empfänger:innen den Grundbedarf, der abhängig vom Einkommen der Eltern sowie den Einkünfte und dem Vermögen der Studierenden berechnet wird. Hinzu kommen einen Zuschlag zu den Reisekosten in Höhe von maximal 1.000 Euro sowie ein Zuschlag zur Krankenversicherung. Der Antrag sollte möglichst früh, am besten sechs Monate vor Start des Praktikums, eingereicht werden.

Welche Rolle spielt das eigene Vermögen?

Das eigene Vermögen wird bei der Berechnung der Förderungshöhe berücksichtigt und kann dazu führen, dass die Förderung geringer ausfällt.

Ist das Auslands-BAföG elternunabhängig?

Das Auslands-BAföG ist nicht vollständig elternunabhängig, da das Einkommen der Eltern bei der Berechnung der Förderungshöhe eine Rolle spielt. Welche Voraussetzungen beim elternunabhängigen (Auslands-)BAföG gelten, kannst du hier nachlesen. 

Antragstellung

Fristen für Auslands-BAföG: Wann sollte man den Antrag stellen?

Obwohl unsere Partneruniversitäten auch noch kurzfristig Bewerbungen entgegennehmen, sollten BAföG-Empfänger:innen sich - wenn möglich - mindestens sechs Monate vor Semesterbeginn für das Auslands-BAföG bewerben. Nur so ist garantiert, dass das BAföG-Amt das beantragte Geld schnell zur Verfügung stellen kann.
Der Antrag wird zunächst nicht vollständig sein, da man im Laufe der Bewerbung weitere Unterlagen von der ausländischen Universität bekommt, die man dem BAföG-Amt vorlegen bzw. nachreichen muss. Wichtig ist allerdings nicht die Vollständigkeit beim Erstantrag, sondern der frühzeitige Eingang der ersten Unterlagen.        

Wo finde ich die Unterlagen für den Auslands-BAföG-Antrag?

Anträge für Auslands-BAföG erhältst du beim örtlichen BAföG-Amt oder online beim zuständigen BAföG-Amt in Marburg (Australien), Frankfurt/Oder (Neuseeland), Hamburg (USA) oder Tübingen-Hohenheim (Südostasien). Alternativ besteht zudem die Möglichkeit, den Antrag online zu stellen.

Zuständiges Auslands-BAföG Amt: Wo stellt man den Antrag?

Welches Amt für Ausbildungsförderung für dich zuständig ist, hängt davon ab, wo du dein Auslandssemester verbringen möchtest.
 

BAföG für Australien

Studentenwerk Marburg
Amt für Ausbildungsförderung
Erlenring 5
35037 Marburg
[email protected]
www.studentenwerk-marburg.de
 

BAföG für Neuseeland

Studentenwerk Frankfurt/Oder
Amt für Ausbildungsförderung
Paul-Feldner-Str. 8
15230 Frankfurt/Oder
[email protected]   
www.studentenwerk-frankfurt.net
 

BAföG für die USA

Studierendenwerk Hamburg
Nagelsweg 39
20097 Hamburg
[email protected]
www.studierendenwerk-hamburg.de


BAföG für Südostasien

Studierendenwerk Tübingen-Hohenheim
Amt für Ausbildungsförderung
Postfach 2642
72716 Reutlingen
[email protected] 
www.my-stuwe.de
 

Wann erhält man die Dokumente Zulassungsbestätigung und Einschreibebestätigung von der Universität im Ausland?

Das Formular "Zulassungsbestätigung" bekommst du auf Anfrage nach Erhalt der Studienplatzzusage (Offer Letter) von der entsprechenden Universität. Das Formular "Immatrikulationsbescheinigung" wird frühestens nach Erhalt der Einschreibebestätigung (in Australien ist das die CoE), manchmal jedoch erst vor Ort von der australischen oder neuseeländischen Universität ausgestellt.

Auslands-BAföG Checkliste

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Hier findest du eine Übersicht unserer beliebtesten BAföG-Unis:

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