
Arbeiten in Neuseeland
Arbeiten während des Studiums
Das Studentenvisum für Neuseeland beinhaltet nicht automatisch eine Arbeitserlaubnis. Diese muss separat beantragt werden. Ab November 2025 gelten hierfür neue Bestimmungen:
- Berechtigte Studierende dürfen künftig bis zu 25 Stunden pro Woche arbeiten (bisher 20 Stunden).
- Auch Studierende, die im Rahmen eines genehmigten Austausch- oder Study-Abroad-Programms nach Neuseeland kommen, erhalten nun eine Arbeitserlaubnis - auch bei einem Aufenthalt von nur einem Semester. Das heißt, du kannst ab November 2025 auch während deines Auslandssemester in Neuseeland arbeiten. Damit entfällt in vielen Fällen die bisherige Notwendigkeit, auf ein Working-Holiday-Visum auszuweichen.
Beliebte Jobs
Viele unserer Studierenden arbeiten in Neuseeland im Gastgewerbe, also in Restaurants, Cafès, Bars und Hotels. Einige Studierende haben aber auch schon Jobs bei touristischen Veranstalter:innen gefunden und deutschen Reisende betreut. Teilweise ist es auch möglich, an den Universitäten im International Office zu arbeiten und bei der Organisation von Veranstaltungen mitzuhelfen. Meist verdienen die Studierenden zwischen 15 und 25 NZD pro Stunde.
Jobsuche in Neuseeland
In Neuseeland gibt es viele Onlineportale und virtuelle schwarze Bretter, auf denen Jobs für Studierende ausgeschrieben werden. Auch an den Universitäten lohnt sich ein Blick auf das Schwarze Brett, denn dort gibt es immer wieder Stellenausschreibungen für Aushilfsjobs. Um unseren Studierenden unter anderem bei der Jobsuche vor Ort zu helfen, bekommen alle GOstralia!-GOmerica! Bewerber:innen vor Start des Studiums in Neuseeland unseren Pre-Departure Guide zugeschickt.
Arbeitserlaubnis nach dem Studium
Studierende, die einen kompletten Bachelor oder ein Postgraduiertenprogramm mit einer Mindestdauer von 30 Studienwochen in Neuseeland absolviert haben, können im Anschluss das Post-Study-Work Visa beantragen. Dieses Visum berechtigt zu einem Aufenthalt von bis zu zwölf Monaten und enthält eine volle Arbeitserlaubnis. Innerhalb dieses Zeitraums dürfen die Inhaber:innen des Visums einen oder mehrere Jobs bei verschiedenen Arbeitgeber:innen annehmen.