Studentenvisum für Australien

Visumsarten für Australien

Für das Studium in Australien nutzen die meisten Studierenden das Studentenvisum. Wenn du ein Auslandssemester planst, kannst du eventuell auch das Working Holiday Visum für Australien nutzen. Auch für die Zeit nach dem Studium gibt es mögliche Anschlussvisa, um deinen Aufenthalt zu verlängern. Die verschiedenen Möglichkeiten stellen wir dir hier vor.

Welches Visum kann ich für ein Auslandssemester nutzen?

Du solltest das Studentenvisum (subclass 500) nutzen, wenn du:

  • für mehr als ein Semester in Australien studieren willst.
  • älter als 30 Jahre bist.
  • eine Staatsangehörigkeit hast, die nicht auf der Liste für das Working Holiday Visum steht.
  • das Working Holiday Visum bereits genutzt hast und kein Anrecht auf das zweite WHV hast.
  • eventuell irgendwann nochmal für längere Zeit nach Australien möchtest (z.B. für ein Praktikum oder einen Work and Travel Aufenthalt).
  • deine Zieluniversität das Working Holiday Visum nicht akzeptiert (siehe Liste unten).


Du kannst das Working Holiday Visum (WHV) (subclass 417) nutzen, wenn du:

  • nicht mehr als ein Semester (maximal 17 Studien- und Prüfungswochen) in Australien studieren willst.
  • unter 30 Jahren bist.
  • eine deutsche oder andere akzeptierte Staatsangehörigkeit hast.
  • das Working Holiday Visum noch nicht genutzt hast.
  • im Anschluss an das Semester noch ein Praktikum geplant hast oder noch mehr als drei Monate reisen willst.
  • dir sicher bist, dass du nicht nochmal für ein Praktikum oder einen Work and Travel Aufenthalt nach Australien möchtest.


ACHTUNG: Folgende Universitäten akzeptieren die Nutzung des Working Holiday Visums NICHT:
UNSW Sydney, Macquarie University, Australian National University, University of Melbourne, University of Adelaide, Charles Darwin University

Studentenvisum

für Auslandssemester (Study Abroad) · Bachelor- und Masterprogramme · Promotion

Kurz und Knapp: 

  • Für alle Studienprogramme möglich
  • Wird für die gesamte Studiendauer ausgestellt
  • Antrag läuft komplett online
  • Enthält Arbeitserlaubnis
  • Partner:in und Kinder können auf dem Visum eingetragen werden
  • Gebühr (1.600 AUD)
     

Generelles
Das Studentenvisum ist für das Studium in Australien gedacht und kann erst beantragt werden, sobald der Studienplatz angenommen und die Studiengebühren bezahlt wurden. Nach der Bezahlung der Studiengebühren erhältst du von der australischen Hochschule die sogenannte „Confirmation of Enrolment“ (CoE),  auf der eine Nummer vermerkt ist, die zur Beantragung des Visums benötigt wird. Bitte beachte, dass du immer nur ein Visum gleichzeitig haben kannst.

 

Kategorien des Studentenvisums

Programm Dauer Visum
Study Abroad/Auslandssemester (im Master oder Bachelor) 1 - 2 Semester Student Visa - Subclass 500 (Non-Award)
Bachelor oder Master by Coursework 1,5 - 4 Jahre Student Visa - Subclass 500 (Higher Education)
Master by Research oder Promotion (PhD) 2 - 4 Jahre Student Visa - Subclass 500 (Postgraduate Research)



Gültigkeit des Studentenvisums
Das Visum ist immer für die gesamte Dauer des Studium plus mindestens einen Monat nach der letzten Prüfung gültig. Studierende dürfen bis zu 28 Tage vor Studienstart mit dem Studentenvisum einreisen. Die genaue Gültigkeit des Visums nach Ende des Studiums richtet sich nach dem Course End Date in der CoE. Das Course End Date ist bei den meisten Universitäten entweder der letzte Tage der Prüfungsphase oder das offizielle Semesterende. Welches Datum genau als Course End Date genutzt wird, erfährst du im Bewerbungsprozess.

Die Tabelle unten gibt dir einen Überblick, wie lange das Visum ab dem Course End Date noch gültig ist. 
 

Programmdauer Gültigkeit des Visums
10 Monate oder weniger Das Visum ist ab dem Course End Date noch einen Monat gültig.
Mehr als 10 Monate Das Visum ist ab dem Couse End Date noch zwei Monate länger gültig.
Mehr als 10 Monate + Ende des Studiums fällt auf das Ende des akademischen Jahres (Okt. - Dez.) Das Visum ist in der Regel bis zum 15. März des Folgejahres gültig



Beantragung des Studentenvisums
Das Studentenvisum kann ausschließlich online und höchstens vier Monate (124 Tage) vor dem Studienbeginn in Australien beantragt werden. Im Idealfall sollte das Visum spätestens acht bis zehn Wochen vor dem geplanten Abflug beantragt werden. So hast du, falls es von Seiten der Visumsbehörde Nachfragen gibt, noch genug Zeit, diese zu beantworten.

Die Antragstellung erfolgt über das Department of Home Affairs. Der Online Antrag kann sowohl von außerhalb Australiens als auch von innerhalb Australiens beantragt werden. Wir empfehlen die Beantragung von innerhalb Australiens nur in Ausnahmefällen, da das Studentenvisum nicht vor Ort beantragt werden kann, wenn man sich aktuell mit einem Touristenvisum in Australien befindet. Bitte halte im Zweifel Rücksprache mit deiner GOstralia!-GOmerica!-Beraterin.
Die Bearbeitung geht schnell und die Bestätigung, dass das Visum gewährt wurde, kommt meist innerhalb von ein bis vier Wochen per E-Mail. In Ausnahmefällen kann der Antrag auch länger als vier Wochen dauern.
 

Achtung Ausnahmefälle:
Studierende, die nicht in dem Land geboren sind für das sie aktuell die Staatsangehörigkeit innehaben oder die in den letzten fünf Jahren mehr als drei Monate am Stück im Ausland waren, müssen unter Umständen eine vertragsärztliche Gesundheitsuntersuchung ablegen. Diese vertragsärztliche Untersuchung sollte erst nach Beantragung des Visums und der ausdrücklichen Aufforderung durch die Visumsbehörde durchgeführt werden. Daher raten wir immer dazu, den Antrag spätestens sechs Wochen vor Abflug zu stellen, damit die Untersuchung, sollte sie nötig sein, noch gemacht werden kann. Welche Ärzt:innen die Untersuchung durchführen dürfen, kannst du auf den Seiten des Department of Home Affairs Nachlesen. Die Kosten für eine vertragsärztliche Untersuchung variieren je nach Ärzt:in. Es ist mit einer Gebühr zwischen 150 und 250 Euro zu rechnen. Die Vertragsärzt:innen senden die nötigen Unterlagen in der Regel direkt an die Botschaft. Nach erfolgreicher Prüfung der ärztlichen Untersuchung kommt die Visumsbestätigung dann ebenfalls per E-Mail.


Alle Detailinformationen zur Beantragung des Visums bekommen GOstralia!-GOmerica! Bewerber:innen im Bewerbungsprozess zugeschickt.
 

Benötigte Unterlagen

  • Reisepassnummer - der Reisepass muss mindestens für die Zeit des kompletten Aufenthaltes gültig sein, bei einer Studiendauer von mehr als einem Jahr, sollte der Pass mindestens das volle erste Studienjahr abdecken. 
  • Nummer der "Confirmation of Enrolment" (CoE)
  • Nachweis über die Auslandskrankenversicherung (OSHC) - Diese wird i.d.R. mit den Studiengebühren an die australische Universität überwiesen und in der CoE bestätigt. Wenn du die OSHC selbst abgeschlossen hast, brauchst du den Namen des australischen OSHC Anbieters, Start- und Enddatum und die Versicherungsnummer (Policy Number). Deutsche, österreichische, schweizerische und luxemburgische Krankenversicherungen werden nicht akzeptiert!
  • Kreditkartendetails zur Bezahlung des Visums

Wichtig: Je nach Einstufung der eigenen Staatsangehörigkeit im Risk Framework kann es sein, dass zusätzliche Dokumente hochgeladen werden müssen (z.B. Sprachnachweis, Nachweis über ausreichende finanzielle Mittel). Dies sollte für Deutsche, Österreicher, Schweizer und Luxemburger nicht der Fall sein. Trotzdem sollte immer kontrolliert werden, ob zusätzliche Dokumente benötigt werden. Genauere Informationen bekommst du auf den Seiten des Department of Home Affairs.
Für weitere Fragen zum Visumsantrag kannst du dich auch direkt an die Visumsbehörde wenden. Das Global Service Centre in Australien kannst du unter folgender Telefonnummer erreichen: +61 2 6196 0196.
 

Arbeitserlaubnis
Die Ausstellung des Studentenvisums beinhaltet automatisch auch eine Arbeitserlaubnis. Diese muss nicht separat beantragt werden. Während des laufenden Semesters ist die Arbeitszeit begrenzt: Es darf maximal 48 Stunden je 14 Tage gearbeitet werden. In den Semesterferien darf Vollzeit gearbeitet werden. Die Arbeitserlaubnis gilt erst ab dem Tag, an dem das Studium offiziell beginnt.
 

Partner:in und Kinder zum Studium mitnehmen
Studierende, die mit eigenen Kindern und/oder (Ehe-/De Facto-)Partner:in nach Australien reisen wollen, können diese im Antrag für das Studentenvisum als Dependents mit angeben. Alle eingetragenen Dependents können sich dann für die gesamte Dauer des Studiums gemeinsam mit den Studierenden in Australien aufhalten. Bei der Visumsbeantragung müssen für die Dependents zusätzliche Nachweise erbracht werden, bei Kindern zum Beispiel die Geburtsurkunde, bei Ehepartner:innen die Heiratsurkunde. Zusätzlich muss bewiesen werden, dass alle Mitreisenden finanziell abgesichert und krankenversichert sind. Die OSHC kann ebenso wie das Visum auf Partner:innen und Kinder ausgeweitet werden. Sind Kinder schulpflichtig, muss bestätigt werden, dass diese vor Ort bei einer Schule angemeldet sind. 
Handelt es sich um eine De Facto Partnerschaft kann diese durch Belege für eine gemeinsame Wohnung oder gemeinsame Konten und Rechnungen nachgewiesen werden. Die feste Partnerschaft muss mindestens zwölf Monate bestehen und entsprechend belegt werden. 
Wenn du mit deiner Familie nach Australien reisen möchtest, informiere bitte spätestens zum Zeitpunkt der Bewerbung deine Studienberaterin darüber.

Working Holiday Visum

für Auslandssemester (Study Abroad - 1 Semester)

Kurz und Knapp: 

  • Nur für einsemestrige Studienaufenthalte möglich
  • Kann nur bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres beantragt werden
  • Wird für ein volles Jahr ausgestellt
  • Wird nur einmal im Leben erteilt
  • Antrag läuft komplett online
  • Enthält unbegrenzte Arbeitserlaubnis

Das Working Holiday Visum (WHV) ist eine alternative Visumsoption für einsemestrige Study Abroad Aufenthalte in Australien. Es kann nicht für komplette Bachelor- und Masterstudiengänge genutzt werden. 

Achtung: Aktuell steht das Working Holiday Visum nur unseren Bewerber:innen aus Deutschland zur Verfügung. Studierende aus Österreich, der Schweiz und Luxemburg können dieses Visum aufgrund der fehlenden Abkommen zwischen den Ländern und Australien nicht nutzen. 

Nicht alle Hochschulen in Australien erlauben die Nutzung des Working Holiday Visa für ein Study Abroad Semester. Bespreche dich bei Interesse am WHV unbedingt mit deiner GOstralia!-GOmerica!-Beraterin.
Das WHV berechtigt zu einem Aufenthalt von bis zu einem Jahr und bietet auch eine Arbeitserlaubnis sowie die bereits erwähnte Studienerlaubnis bis zu einer Länge von 17 Wochen. Es ist vorrangig für junge Menschen gedacht, die sich einen Aufenthalt in Australien durch gleichzeitiges Arbeiten vor Ort finanzieren wollen. Generell ist es von Seiten der Visumsbehörde erlaubt, dieses Visum auch für einsemestrige Studienaufenthalte zu nutzen. Allerdings gibt es einige Punkte, die man im Vergleich mit dem Studentenvisum beachten sollte.

Um dir einen Überblick über die Vor- und Nachteile der beiden Visa zu geben, haben wir unten eine Tabelle für dich zusammengestellt, die die wichtigsten Punkte der beiden Visumsoptionen vergleicht.
 

  Studentenvisum bei einsemestrigem Aufenthalt Working Holiday Visum
Kosten 1.600 AUD 650 AUD
Aufenthaltserlaubnis Dauer des Studiums + 1 Monat 1 Jahr
Altersbeschränkung keine maximal 30 Jahre bei Antragstellung
Studienerlaubnis Studienerlaubnis für die volle Dauer des Visums (beinhaltet auch das Nachschreiben von Klausuren) Studium bis maximal 17 Wochen (danach dürfen keine Studienleistungen mehr erbracht werden)
Ausstellung - Mehrmals im Leben
- Unabhängig von der Staatsbürgerschaft

- 1 mal im Leben
- Nur für bestimmte Länder möglich
- Verlängerung des Visums nur unter sehr spezifischen Umständen möglich (z.B. mindestens 3 Monate Farmarbeit)

Krankenversicherung   - Über studentische Einheitsversicherung: OSHC (ca. 350 - 400 AUD für 6 Monate)
- Behandlungskosten werden direkt von der OSHC beglichen, es muss nichts vorgestreckt werden
- Selbst organisiert (ab 195 Euro für 6 Monate)
- Behandlungskosten müssen evtl. vorgestreckt werden und können dann erst bei Rückkehr nach Deutschland erstattet werden
Arbeitserlaubnis Enthalten (bis zu 40 Stunden je 14 Tage) Enthalten (unbegrenzt, aber maximal 6 Monate bei einem Arbeitgeber)
Leitungsanspruch Studierende bekommen über den ESOS Act Qualität und Leistungen der Universität garantiert. Studierende sind nicht durch den ESOS Act geschützt


Um eventuelle Probleme oder Nachteile, wie sie oben genannt sind, zu vermeiden, empfehlen wir unseren Studierenden bei einem Aufenthalt, der nicht länger als sechs Monate dauern soll, die Nutzung des Studentenvisums. Für Bewerber:innen, die im Anschluss an das Studium noch länger reisen und arbeiten wollen, kann das Working Holiday Visum allerdings eine gute Alternative sein.

Sollte deine Gasthochschule keine andere Regelung haben, steht es dir frei, dich für die Visumsoption zu entscheiden, die dir am besten zusagt. Bitte beachte aber, dass wir keine Verantwortung übernehmen können, sollten dir durch die Nutzung des Working Holiday Visums Nachteile entstehen.

Für Fragen zu den verschiedenen Visumsoptionen kannst du dich natürlich gerne bei deinem zuständigen GOstralia!-GOmerica! Büro melden.

Anschlussvisum mit Arbeitserlaubnis

für Bachelor- und Masterprogramme · Promotion

Temporary Graduate Visa (Subclass 485)
Internationale Studierende, die ein Bachelor- oder Masterprogramm oder eine Promotion in Australien absolviert haben, können sich nach Abschluss des australischen Studiums für das sogenannte Temporary Graduate Visa bewerben. Damit können sie im Anschluss an das Studium noch für einige Zeit mit voller Arbeitserlaubnis im Land bleiben.

Die Dauer des Temporary Graduate Visa hängt dabei von der Dauer und Art des vorher absolvierten Programms ab:

Programm Gültigkeit des Temporary Graduate Visa
Bachelor; inkl. Bachelor (Honours) 1,5 - 4 Jahre
Master by Coursework oder Master by Research 1,5 - 5 Jahre
PhD 6 Jahre


Genaue Informationen zum Ablauf und zur Bewerbung findest du beim Department of Home Affairs.

Anschlussvisum für das Reisen in Australien

für Auslandssemester (Study Abroad) · Bachelor- und Masterprogramme · Promotion

Studierende, die nach Ablauf des Studentenvisums noch länger in Australien bleiben wollen, um zu reisen, können ein Touristenvisum beantragen. 

Visitor Visa (Tourist Stream - Subclass 600)
Das Visitor Visa ist für Studierende vor allem als Anschlussvisum interessant. Wenn du nach Ablauf des Studentenvisums deinen Aufenthalt verlängern möchtest, aber das Land nicht verlassen willst, kannst du dich für dieses Visum bewerben. Es wird für bis zu zwölf Monate ausgestellt und kann innerhalb Australiens online beantragt werden. Die Gebühr für dieses Visum liegt bei ca. 490 AUD.

Genaue Informationen zum Ablauf und zur Bewerbung findest du beim Department of Home Affairs