
Visum für Australien, Neuseeland, die USA und Südostasien
Alle ausländischen Studierenden, die in Australien, Neuseeland, den USA oder Südostasien studieren möchten, benötigen dafür ein Visum. Im Bewerbungsprozess ist die Beantragung des Visums einer der letzten Schritte. Hier bekommst du alle wichtigen Informationen, die du rund um die Visumsbeantragung benötigst. Da es bei den Visumsbestimmungen aber auch immer wieder Änderungen geben kann, raten wir allen Studierenden, sich vor Beantragung des Visums auf den Seiten des jeweiligen Immigration Offices zu informieren.
Australien
Visumsarten für Australien
Für das Studium in Australien nutzen die meisten Studierenden das Studentenvisum. Wenn du ein Auslandssemester planst, kannst du eventuell auch das Working Holiday Visum für Australien nutzen. Auch für die Zeit nach dem Studium gibt es mögliche Anschlussvisa, um deinen Aufenthalt zu verlängern. Die verschiedenen Möglichkeiten stellen wir dir hier vor.
für Auslandssemester (Study Abroad) · Bachelor- und Masterprogramme · Promotion
Kurz und Knapp:
- Für alle Studienprogramme möglich
- Wird für die gesamte Studiendauer ausgestellt
- Antrag läuft komplett online
- Enthält Arbeitserlaubnis
- Partner:in und Kinder können auf dem Visum eingetragen werden
- Gebühr (650 AUD)
Generelles
Das Studentenvisum ist für das Studium in Australien gedacht und kann erst beantragt werden, sobald der Studienplatz angenommen und die Studiengebühren bezahlt wurden. Nach der Bezahlung der Studiengebühren erhältst du von der australischen Hochschule die sogenannte „Confirmation of Enrolment“ (CoE), auf der eine Nummer vermerkt ist, die zur Beantragung des Visums benötigt wird.
Kategorien des Studentenvisums
Programm | Dauer | Visum |
Study Abroad/Auslandssemester (im Master oder Bachelor) | 1 - 2 Semester | Student Visa - Subclass 500 (Non-Award) |
Bachelor oder Master by Coursework | 1,5 - 4 Jahre | Student Visa - Subclass 500 (Higher Education) |
Master by Research oder Promotion (PhD) | 2 - 4 Jahre | Student Visa - Subclass 500 (Postgraduate Research) |
Gültigkeit des Studentenvisums
Das Visum ist immer für die gesamte Dauer des Studium plus mindestens einen Monat nach der letzten Prüfung gültig. Studierende dürfen bis zu 28 Tage vor Studienstart mit dem Studentenvisum einreisen. Die genaue Gültigkeit des Visums nach Ende des Studiums richtet sich nach dem Course End Date in der CoE. Das Course End Date ist bei den meisten Universitäten entweder der letzte Tage der Prüfungsphase oder das offizielle Semesterende. Welches Datum genau als Course End Date genutzt wird, erfährst du im Bewerbungsprozess.
Die Tabelle unten gibt dir einen Überblick, wie lange das Visum ab dem Course End Date noch gültig ist.
Programmdauer | Gültigkeit des Visums |
10 Monate oder weniger | Das Visum ist ab dem Course End Date noch einen Monat gültig. |
Mehr als 10 Monate | Das Visum ist ab dem Couse End Date noch zwei Monate länger gültig. |
Mehr als 10 Monate + Ende des Studiums fällt auf das Ende des akademischen Jahres (Okt. - Dez.) | Das Visum ist in der Regel bis zum 15. März des Folgejahres gültig |
Beantragung des Studentenvisums
Das Studentenvisum kann ausschließlich online und höchstens vier Monate (124 Tage) vor dem Studienbeginn in Australien beantragt werden. Im Idealfall sollte das Visum spätestens vier bis sechs Wochen vor dem geplanten Abflug beantragt werden. So hast du, falls es von Seiten der Visumsbehörde Nachfragen gibt, noch genug Zeit, diese zu beantworten.
Die Antragstellung erfolgt über das Department of Home Affairs. Der Online Antrag kann sowohl von außerhalb Australiens als auch von innerhalb Australiens beantragt werden. Wir empfehlen die Beantragung von innerhalb Australiens nur in Ausnahmefällen. Bitte halte im Zweifel Rücksprache mit deiner GOstralia!-GOmerica!-Beraterin.
Die Bearbeitung geht schnell und die Bestätigung, dass das Visum gewährt wurde, kommt meist innerhalb von ein bis vier Wochen per E-Mail. In Ausnahmefällen kann der Antrag auch länger als vier Wochen dauern.
Achtung Ausnahmefälle:
Studierende, die nicht in dem Land geboren sind für das sie aktuell die Staatsangehörigkeit innehaben oder die in den letzten fünf Jahren mehr als drei Monate am Stück im Ausland waren, müssen unter Umständen eine vertragsärztliche Gesundheitsuntersuchung ablegen. Diese vertragsärztliche Untersuchung sollte erst nach Beantragung des Visums und der ausdrücklichen Aufforderung durch die Visumsbehörde durchgeführt werden. Daher raten wir immer dazu, den Antrag spätestens sechs Wochen vor Abflug zu stellen, damit die Untersuchung, sollte sie nötig sein, noch gemacht werden kann. Welche Ärzt:innen die Untersuchung durchführen dürfen, kannst du auf den Seiten des Department of Home Affairs Nachlesen. Die Kosten für eine vertragsärztliche Untersuchung variieren je nach Ärzt:in. Es ist mit einer Gebühr zwischen 100 und 200 Euro zu rechnen. Die Vertragsärzt:innen senden die nötigen Unterlagen in der Regel direkt an die Botschaft. Nach erfolgreicher Prüfung der ärztlichen Untersuchung kommt die Visumsbestätigung dann ebenfalls per E-Mail.
Alle Detailinformationen zur Beantragung des Visums bekommen GOstralia!-GOmerica! Bewerber:innen im Bewerbungsprozess zugeschickt.
Benötigte Unterlagen
- Reisepassnummer - der Reisepass muss mindestens für die Zeit des kompletten Aufenthaltes gültig sein, bei einer Studiendauer von mehr als einem Jahr, sollte der Pass mindestens das volle erste Studienjahr abdecken.
- Nummer der "Confirmation of Enrolment" (CoE)
- Nachweis über die Auslandskrankenversicherung (OSHC) - Diese wird i.d.R. mit den Studiengebühren an die australische Universität überwiesen und in der CoE bestätigt. Wenn du die OSHC selbst abgeschlossen hast, brauchst du den Namen des australischen OSHC Anbieters, Start- und Enddatum und die Versicherungsnummer (Policy Number). Deutsche, österreichische, schweizerische und luxemburgische Krankenversicherungen werden nicht akzeptiert!
- Kreditkartendetails zur Bezahlung des Visums (650 AUD)
Wichtig: Je nach Einstufung der eigenen Staatsangehörigkeit im Risk Framework kann es sein, dass zusätzliche Dokumente hochgeladen werden müssen (z.B. Sprachnachweis, Nachweis über ausreichende finanzielle Mittel). Dies sollte für Deutsche, Österreicher, Schweizer und Luxemburger nicht der Fall sein. Trotzdem sollte immer kontrolliert werden, ob zusätzliche Dokumente benötigt werden. Genauere Informationen bekommst du auf den Seiten des Department of Home Affairs.
Für weitere Fragen zum Visumsantrag kannst du dich auch direkt an die Visumsbehörde wenden. Das Global Service Centre in Australien kannst du unter folgender Telefonnummer erreichen: +61 2 6196 0196.
Arbeitserlaubnis
Die Ausstellung des Studentenvisums beinhaltet automatisch auch eine Arbeitserlaubnis. Diese muss nicht separat beantragt werden. Während des laufenden Semesters ist die Arbeitszeit begrenzt: Es darf maximal 40 Stunden je 14 Tage gearbeitet werden. In den Semesterferien darf Vollzeit gearbeitet werden. Die Arbeitserlaubnis gilt erst ab dem Tag, an dem das Studium offiziell beginnt.
Partner:in und Kinder zum Studium mitnehmen
Studierende, die mit eigenen Kindern und/oder (Ehe-/De Facto-)Partner:in nach Australien reisen wollen, können diese im Antrag für das Studentenvisum als Dependents mit angeben. Alle eingetragenen Dependents können sich dann für die gesamte Dauer des Studiums gemeinsam mit den Studierenden in Australien aufhalten. Bei der Visumsbeantragung müssen für die Dependents zusätzliche Nachweise erbracht werden, bei Kindern zum Beispiel die Geburtsurkunde, bei Ehepartner:innen die Heiratsurkunde. Zusätzlich muss bewiesen werden, dass alle Mitreisenden finanziell abgesichert und krankenversichert sind. Die OSHC kann ebenso wie das Visum auf Partner:innen und Kinder ausgeweitet werden. Sind Kinder schulpflichtig, muss bestätigt werden, dass diese vor Ort bei einer Schule angemeldet sind.
Handelt es sich um eine De Facto Partnerschaft kann diese durch Belege für eine gemeinsame Wohnung oder gemeinsame Konten und Rechnungen nachgewiesen werden. Die feste Partnerschaft muss mindestens zwölf Monate bestehen und entsprechend belegt werden.
Wenn du mit deiner Familie nach Australien reisen möchtest, informiere bitte spätestens zum Zeitpunkt der Bewerbung deine Studienberaterin darüber.
für Auslandssemester (Study Abroad - 1 Semester)
Kurz und Knapp:
- Nur für einsemestrige Studienaufenthalte möglich
- Kann nur bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres beantragt werden
- Wird für ein volles Jahr ausgestellt
- Wird nur einmal im Leben erteilt
- Antrag läuft komplett online
- Enthält unbegrenzte Arbeitserlaubnis
Das Working Holiday Visum (WHV) ist eine alternative Visumsoption für einsemestrige Study Abroad Aufenthalte in Australien. Es kann nicht für komplette Bachelor- und Masterstudiengänge genutzt werden.
Achtung: Aktuell steht das Working Holiday Visum nur unseren Bewerber:innen aus Deutschland zur Verfügung. Studierende aus Österreich, der Schweiz und Luxemburg können dieses Visum aufgrund der fehlenden Abkommen zwischen den Ländern und Australien nicht nutzen.
Nicht alle Hochschulen in Australien erlauben die Nutzung des Working Holiday Visa für ein Study Abroad Semester. Bespreche dich bei Interesse am WHV unbedingt mit deiner GOstralia!-GOmerica!-Beraterin.
Das WHV berechtigt zu einem Aufenthalt von bis zu einem Jahr und bietet auch eine Arbeitserlaubnis sowie die bereits erwähnte Studienerlaubnis bis zu einer Länge von 17 Wochen. Es ist vorrangig für junge Menschen gedacht, die sich einen Aufenthalt in Australien durch gleichzeitiges Arbeiten vor Ort finanzieren wollen. Generell ist es von Seiten der Visumsbehörde erlaubt, dieses Visum auch für einsemestrige Studienaufenthalte zu nutzen. Allerdings gibt es einige Punkte, die man im Vergleich mit dem Studentenvisum beachten sollte.
Um dir einen Überblick über die Vor- und Nachteile der beiden Visa zu geben, haben wir unten eine Tabelle für dich zusammengestellt, die die wichtigsten Punkte der beiden Visumsoptionen vergleicht.
Studentenvisum bei einsemestrigem Aufenthalt | Working Holiday Visum | |
Kosten | 630 AUD | 485 AUD |
Aufenthaltserlaubnis | Dauer des Studiums + 1 Monat | 1 Jahr |
Altersbeschränkung | keine | maximal 30 Jahre bei Antragstellung |
Studienerlaubnis | Studienerlaubnis für die volle Dauer des Visums (beinhaltet auch das Nachschreiben von Klausuren) | Studium bis maximal 17 Wochen (danach dürfen keine Studienleistungen mehr erbracht werden) |
Ausstellung | - Mehrmals im Leben - Unabhängig von der Staatsbürgerschaft | - 1 mal im Leben - Nur für bestimmte Länder möglich |
Krankenversicherung | - Über studentische Einheitsversicherung: OSHC (ca. 350 - 400 AUD für 6 Monate) - Behandlungskosten werden direkt von der OSHC beglichen, es muss nichts vorgestreckt werden | - Selbst organisiert (ab 195 Euro für 6 Monate) - Behandlungskosten müssen evtl. vorgestreckt werden und können dann erst bei Rückkehr nach Deutschland erstattet werden |
Arbeitserlaubnis | Enthalten (bis zu 40 Stunden je 14 Tage) | Enthalten (unbegrenzt, aber maximal 6 Monate bei einem Arbeitgeber) |
Leitungsanspruch | Studierende bekommen über den ESOS Act Qualität und Leistungen der Universität garantiert. | Studierende sind nicht durch den ESOS Act geschützt |
Um eventuelle Probleme oder Nachteile, wie sie oben genannt sind, zu vermeiden, empfehlen wir unseren Studierenden bei einem Aufenthalt, der nicht länger als sechs Monate dauern soll, die Nutzung des Studentenvisums. Für Bewerber:innen, die im Anschluss an das Studium noch länger reisen und arbeiten wollen, kann das Working Holiday Visum allerdings eine gute Alternative sein.
Sollte deine Gasthochschule keine andere Regelung haben, steht es dir frei, dich für die Visumsoption zu entscheiden, die dir am besten zusagt. Bitte beachte aber, dass wir keine Verantwortung übernehmen können, sollten dir durch die Nutzung des Working Holiday Visums Nachteile entstehen.
Für Fragen zu den verschiedenen Visumsoptionen kannst du dich natürlich gerne bei deinem zuständigen GOstralia!-GOmerica! Büro melden.
für Bachelor- und Masterprogramme · Promotion
Temporary Graduate Visa (Subclass 485)
Internationale Studierende, die ein Bachelor- oder Masterprogramm oder eine Promotion in Australien absolviert haben, können sich nach Abschluss des australischen Studiums für das sogenannte Temporary Graduate Visa bewerben. Damit können sie im Anschluss an das Studium noch für einige Zeit mit voller Arbeitserlaubnis im Land bleiben.
Die Dauer des Temporary Graduate Visa hängt dabei von der Dauer und Art des vorher absolvierten Programms ab:
Programm | Gültigkeit des Temporary Graduate Visa |
Bachelor; inkl. Bachelor (Honours) | 1,5 - 4 Jahre |
Master by Coursework oder Master by Research | 1,5 - 5 Jahre |
PhD | 6 Jahre |
Genaue Informationen zum Ablauf und zur Bewerbung findest du beim Department of Home Affairs.
für Auslandssemester (Study Abroad) · Bachelor- und Masterprogramme · Promotion
Studierende, die nach Ablauf des Studentenvisums noch länger in Australien bleiben wollen, um zu reisen, können ein Touristenvisum beantragen.
Visitor Visa (Tourist Stream - Subclass 600)
Das Visitor Visa ist für Studierende vor allem als Anschlussvisum interessant. Wenn du nach Ablauf des Studentenvisums deinen Aufenthalt verlängern möchtest, aber das Land nicht verlassen willst, kannst du dich für dieses Visum bewerben. Es wird für bis zu zwölf Monate ausgestellt und kann innerhalb Australiens online beantragt werden. Die Gebühr für dieses Visum liegt bei ca. 365 AUD.
Genaue Informationen zum Ablauf und zur Bewerbung findest du beim Department of Home Affairs.
Neuseeland
Visumsarten für Neuseeland
Für das Studium in Neuseeland nutzen die meisten Studierenden das Studentenvisum. Wenn du ein Auslandssemester planst, kannst du eventuell auch das Working Holiday Visum für Neuseeland nutzen. Auch für die Zeit nach dem Studium gibt es mögliche Anschlussvisa, um deinen Aufenthalt zu verlängern. Die verschiedenen Möglichkeiten stellen wir die hier vor.
für: Auslandssemester (Study Abroad) · Bachelor- und Masterprogramme · Promotion
Kurz und Knapp:
- Für alle Studienprogramme möglich
- Wird für die gesamte Studiendauer ausgestellt
- Antrag läuft komplett online
- Arbeitserlaubnis erst ab zwölf Monaten Studiendauer
- Partner:in und Kinder können Dependent Visum bekommen
Generelles
Das Studentenvisum (Fee Paying Student Visa) ist für das Studium in Neuseeland gedacht und kann erst beantragt werden, sobald der Studienplatz angenommen und die Studiengebühren bezahlt wurden.
Gültigkeit des Visums
Bei der Antragstellung gibst du dein gewünschtes Einreise- und Abreisedatum an. Die Einreise sollte dabei nicht mehr als 28 Tage vor Studienstart sein. In der Regel ist das Visum bis einen Monat nach Ende des Studiums gültig. Die genauen Daten für die Ein- und Ausreise sind auf dem Visum vermerkt. Bitte beachte, dass du einen gültigen Versicherungsschutz für die Dauer deines gesamten Aufenthalts, nicht nur für die Zeit des Studiums hast.
Beantragung des Studentenvisums
Im Idealfall sollte das Visum spätestens vier bis sechs Wochen vor dem geplanten Abflug beantragt werden, um im unwahrscheinlichen Fall, dass es von Seiten der Visumsbehörde Nachfragen gibt, noch genug Zeit zu haben, diese zu beantworten.
Das Studentenvisum (Fee Paying Student Visa) wird online unter www.immigration.govt.nz beantragt. Die Antragstellung dauert beim Studentenvisum in der Regel zwei bis drei Wochen, in Ausnahmefällen und zu Bewerbungshochphasen auch länger. Für Studierende aus Deutschland, Österreich, der Schweiz und Luxemburg wird ein elektronisches Visum (eVisa) ausgestellt. Sobald das Visum genehmigt wurde, erhält man eine Bestätigung per E-Mail.
Die Visumsbestätigung sollte ausgedruckt und als Nachweis in den Reisepass gelegt werden.
Der Antrag muss von außerhalb Neuseelands gestellt werden. Bitte halte im Zweifel Rücksprache mit deiner GOstralia!-GOmerica!-Beraterin.
Benötigte Unterlagen
Folgende Unterlagen solltest du als pdf vorliegen haben wenn du den Visumantrag stellst:
- Kreditkartendaten zur Zahlung der Visumantragsgebühr in Höhe von 430 NZD (inkl. International Visitor Conservation and Tourism Levy (IVL) in Höhe von 35 NZD).
- Offer of Place - Offizielle Zusage einer neuseeländischen Bildungseinrichtung
- Nachweis über Zahlung der Kursgebühren (Quittung o.ä.) ODER ggf. Nachweis über Befreiung von Kursgebühren
- Nachweis über Vermögen zur Finanzierung des Aufenthaltes von aktuell NZD 1670 pro Monat durch einen aktuellen Kontoauszug oder das Formular "Financial Undertaking for a Student" (INZ 1014)
- Nachweis eines gültigen, bezahlten Flugtickets inklusive Nachweis über Rückflug oder Weiterreise - nicht nötig, wenn du länger als zwölf Monate in Neuseeland bleibst.
- Reisepass der über den Aufenthalt hinweg noch mindestens drei Monate gültig sein muss
- Ein neues, farbiges, biometrisches Passbild (jpg oder jpeg)
Zusätzliche Dokumente (je nach Dauer des Aufenthaltes und gesundheitlicher Vorgeschichte)
- Bei einem Aufenthalt länger als zwölf Monate oder wenn du dich in den letzten fünf Jahren länger als drei Monate am Stück in einem tuberkulosegefährdeten Land aufgehalten hast: Bescheinigung über eine Röntgenaufnahme (INZ 1096: Chest X-ray Certificate) - ausgestellt von Vertragsärzt:innen (Panel Physician) der neuseeländischen Botschaft.
Achtung: Unabhängig der Dauer des Aufenthaltes können medizinische Dokumente gefordert werden, wenn man sich in den letzten fünf Jahren länger als drei Monate in einem tuberkulosegefährdeten Land aufgehalten hat, die Staatsbürgerschaft eines dieser Länder besitzt oder die Visumsbehörde auf Grund der Angaben im Antrag eine Untersuchung anordnet.
Arbeitserlaubnis
Das Studentenvisum beinhaltet keine Arbeitserlaubnis. Diese kann aber separat beantragt werden. Wer für mindestens zwei Semester an einer neuseeländischen Universität studiert und dabei mindestens 120 Credit Points belegt, kann eine Arbeitserlaubnis beantragen. Diese erlaubt es, in den von der Universität festgelegten Semesterferien Vollzeit zu arbeiten. Bei einer Dauer von einem Studienjahr, aber weniger als 120 Credit Points insgesamt, dürfen Studierende über die Weihnachts- und Neujahrferien arbeiten. Studierende, die mindestens zwei Jahre in Neuseeland studieren, dürfen auch während der Vorlesungszeit in Teilzeit arbeiten. Wer nur ein Semester in Neuseeland studiert, bekommt keine Arbeitserlaubnis und darf folglich nicht arbeiten. Bei einsemestrigen Aufenthalten kann man auf das Working Holiday Visum (weiter unten auf dieser Seite) ausweichen.
Partner:innen und Kinder zum Studium mitnehmen
Für Partner:innen oder Kinder von Studierenden gibt es die Möglichkeit, ein eigenes Visum für die Dauer des Studiums zu beantragen. Der Visumantrag muss dabei von dem:r Studentenvisainhaber:in unterstützt werden. Für Partner:innen gibt es zwei Optionen für das Begleitvisum.
Das Partner of a Student Work Visa ist für Partner:innen gedacht, die während des Aufenthaltes in Neuseeland arbeiten möchten. Das Programm der:s Studentenvisainhaber:in muss dabei mindestens einem Masterprogramm entsprechen.
Für das Partner of a Student Visitor Visa gibt es keine Vorgaben zum Level des Studiums. Dieses Visum erlaubt es Partner:innen, für die gesamte Dauer des Studiums in Neuseeland zu leben, beinhaltet aber keine Arbeitserlaubnis.
Kinder von Studierenden können sich für das Child of a Student Visitor Visa bewerben. Das Visum erlaubt den Aufenthalt in Neuseeland für die gesamte Dauer des Studiums des jeweiligen Elternteils und einen eigenen Schulbesuch von bis zu drei Monaten. Schulpflichtige Kinder, die mehr als drei Monate die Schule in Neuseeland besuchen sollen, können ein eigenes Studentenvisum bekommen.
für: Auslandssemester (Study Abroad - 1 Semester)
Kurz und Knapp:
- Nur für einsemestrige Studienaufenthalte möglich
- Kann nur bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres beantragt werden
- Wird für ein volles Jahr ausgestellt
- Wir nur einmal im Leben erteilt
- Nur für Staatsangehörige bestimmter Länder
- Antrag läuft komplett online
- Enthält unbegrenzte Arbeitserlaubnis
Das Working Holiday Visum ist eine alternative Visumsoption für einsemesterige Study Abroad Aufenthalte in Neuseeland. Es kann nicht für komplette Bachelor- und Masterstudiengänge genutzt werden. Für reine Studienaufenthalte empfehlen wir ausdrücklich die Nutzung des Studentenvisums. Das WHV kann aber eine interessante Option sein, wenn du in Neuseeland arbeiten und/oder nach dem Studium noch ein Praktikum oder eine längere, mehrmonatige Reise durch das Land anschließen möchtest. Wenn du das WHV nutzen willst, besprich dich bitte unbedingt mit deiner GOstralia!-GOmerica!-Beraterin.
Nur bestimmte Länder nehmen am Working Holiday Scheme teil. Dazu gehören u.a. Deutschland, Österreich Luxemburg, nicht aber die Schweiz. Solltest du eine andere Nationalität besitzen, informiere dich online oder bei deiner GOstralia!-GOmerica!-Beraterin, ob du das WHV nutzen kannst.
Bitte beachte auch: Hauptgrund bei der Einreise ist nicht das Studieren, sondern das Reisen (und Arbeiten). Das Studium darf nur nebensächlich sein, da sonst die Einreise verweigert werden kann. Es muss auch im Vorfeld mit der Universität abgesprochen werden, dass du das WHV nutzt. Mit dem WHV kannst du die studentische, neuseeländische Versicherung (Student Safe) nutzen. Alternativ kannst du dich auch selbst versichern. Bitte beachte aber, dass du als WHVler:in nicht unter dem The Code of Practice for Pastoral Care stehst. Mehr Infos dazu unter www.nzqa.govt.nz.
Das Visum kann ausschließlich online beantragt werden. Die Antragstellung erfolgt über Immigration New Zealand unter www.immigration.govt.nz. Wenn du das WHV außerhalb von Neuseeland beantragst, erfährst du innerhalb von wenigen Tagen, ob das Visum genehmigt wurde oder weitere Unterlagen erforderlich sind. Wird das Visum innerhalb von Neuseeland beantragt, kann die Bearbeitung bis zu vier Wochen dauern. Drucke die Visumsbestätigung aus und lege sie in deinen Pass.
Mit dem Working Holiday Visum ist die Einreise ab dem Tag möglich, an dem das Visum gewährt wurde. Hast du das Working Holiday Visum außerhalb von Neuseeland beantragt, ist es ab Einreise genau ein Jahr gültig. Wenn der Antrag innerhalb von Neuseeland gestellt wurde, ist das Visum ab Ausstellungsdatum ein Jahr gültig. Innerhalb dieser Zeit kannst du beliebig oft aus- und wieder einreisen.
für: Bachelor- und Masterprogramme · Promotion
Post Study Work Visa für Neuseeland
Auf die Post-Study-Work-Visa können sich internationale Studierende bewerben, die entweder einen kompletten Bachelor oder Master oder eine Promotion mit einer Mindestdauer von 30 Studienwochen in Neuseeland absolviert haben. Das Visum muss innerhalb von drei Monaten nach Studienende beantragt werden und berechtigt zu einem Aufenthalt von ein bis drei Jahren. Die genaue Dauer des Post-Study Work Visa richtet sich nach dem Studienort und dem Studienabschluss. Innerhalb dieses Zeitraums dürfen die Inhaber:innen des Visums einen oder mehrere Jobs bei verschiedenen Arbeitgeber:innen annehmen.
für: Auslandssemester (Study Abroad) · Bachelor- und Masterprogramme · Promotion
Visitor Visa
Das Visitor Visa ist für Studierende vor allem als Anschlussvisum interessant. Wenn du nach Ablauf des Studentenvisums deinen Aufenthalt verlängern möchtest, aber das Land nicht verlassen willst, kannst du dich für dieses Visum bewerben. Es wird für bis zu neun Monate ausgestellt und kann innerhalb Neuseelands online beantragt werden. Da das Visum vom Inland aus beantragt wird, fällt eine Antragsgebühr von 211 NZD an.
International Visitor Conservation and Tourism Levy (IVL)
Zum Erhalt der einmaligen Natur des Landes wird seit Oktober 2019 eine Umwelt- und Touristensteuer für Besucher Neuseelands erhoben. Die IVL wird zusammen mit der NZeTA oder im Verlauf des Visumsantrags direkt an Immigration New Zealand bezahlt. Die Kosten liegen bei 35 NZD und fallen zusätzlich zu den eigentlichen Visagebühren an. Wie die NZeTA ist auch die IVL zwei Jahre lang gültig und kann für mehrmaliges Einreisen genutzt werden.
Südostasien
Studentenvisum für Singapur, Malaysia und Vietnam
Die Beantragung des Visums ist der letzte Schritt im Bewerbungsprozess. Um ein Studentenvisum für ein Studium in Singapur, Vietnam oder Malaysia beantragen zu können, muss ein Studienplatzangebot vorliegen und du musst den Studienplatz bereits angenommen und die Studiengebühren bezahlt haben. Genauere Informationen zur Beantragung des Visums bekommst du zusammen mit dem Studienplatzangebot von GOstralia!-GOmerica! zugeschickt.
Für ein Studium in Singapur benötigen Studierende einen sogenannten Student Pass. Der Student Pass wird bei Programmen mit einer Dauer von bis zu einem Jahr für die komplette Dauer des Studiums plus einen Monat im Anschluss ausgestellt. Dauert das Studium länger als ein Jahr, wird das Visum nach Ablauf des ersten Jahres vor Ort verlängert.
Benötigte Unterlagen
- Student Pass Application Forms (eForm 16 & eForm V36, kommen zusammen mit dem Studienplatzangebot)
- Internationale Geburtsurkunde in beglaubigter Kopie
Ablauf der Beantragung
Zusammen mit der Studienplatzannahme werden die Student Pass Application Forms eingereicht. Diese werden von der Universität an das Immigration Office in Singapur weitergeleitet, wo dann innerhalb von drei bis sechs Wochen ein In-Principal Approval Letter ausgestellt wird. Dieser bestätigt, dass das Visum ausgestellt werden kann und wird für die Einreise benötigt.
Einreise nach Singapur
Deutsche, österreichische, luxemburgische und schweizerische Staatsangehörige können ohne vorher gewährtes Visum nach Singapur einreisen. Bei der Einreise wird durch einen Stempel im Pass die Aufenthaltserlaubnis bestätigt. Vorgezeigt werden müssen: Der gültige Reisepass (mindestens bis 6 Monate nach Ausreise gültig), der In-Principal Approval letter und die ausgefüllte Disembarkation Card (wird im Flugzeug ausgehändigt). Das eigentliche Visum (Student Pass) wird dann vor Ort mithilfe der Universität ausgestellt. Die Gebühr für den Student Pass in Höhe von 90 SGD wird bei der Beantragung vor Ort bezahlt.
Staatsangehörige anderer Länder benötigen eventuell schon für die Einreise ein gültiges Visum.
Genauere Informationen zum Visumsantrag für Singapur bekommst du zusammen mit dem Studienplatzangebot von deiner GOstralia!-GOmerica!-Beraterin.
Das Student Entry Visa für ein Studium in Vietnam muss noch vor der Abreise nach Vietnam beantragt und gewährt werden. Das Visum wird in der Regel so ausgestellt, dass es ca. zwei bis drei Wochen vor Semesterbeginn sowie zwei bis drei Wochen nach Semesterende gültig ist. Dauert das Studium länger als ein Jahr wird das Visum nach Ablauf des ersten Jahres vor Ort verlängert.
Benötigte Unterlagen
- Gültiger Reisepass (mindestens bis sechs Monate nach Ausreise gültig)
- Pre-visa Approval Letter (wird von Universität ausgestellt und an Student geschickt)
- Visa Gebühr in Höhe von ca. 145 USD
Ablauf der Beantragung
Nach Annahme des Studienplatzes und Bezahlung der Studiengebühren beantragt die Universität beim Immigration Office in Vietnam den Pre-Visa Approval Letter. Dieser Prozess kann bis zu sechs Wochen dauern. Sobald der Student den Pre-Visa Approval Letter erhält, kann dieser zusammen mit den restlichen Unterlagen an die nächstgelegene Vietnamesische Botschaft/Konsulat (Berlin oder Frankfurt/M) geschickt werden. Nach weiteren drei bis sechs Tagen kann das Visum dann dort abgeholt werden. Die Gebühr für das Visum wird dann bei der Abholung bezahlt.
Genauere Informationen zum Visumsantrag für Vietnam bekommst du zusammen mit dem Studienplatzangebot von deiner GOstralia!-GOmerica!-Beraterin.
Für ein Studium in Malaysia benötigen Studierende einen sogenannten Student Pass. Der Student Pass wird bei Programmen mit einer Dauer von bis zu einem Jahr für die komplette Dauer des Studiums ausgestellt. Dauert das Studium länger als ein Jahr, wird das Visum nach Ablauf des ersten Jahres vor Ort verlängert.
Benötigte Unterlagen
- Passbild (3,5 cm x 5 cm) mit weißem Hintergrund
- Beglaubigte Kopie aller Seiten des gültigen Reisepasses (mindestens bis 14 Monate nach Einreise gültig)
Ablauf der Beantragung
Nach Annahme des Studienplatzes und Bezahlung der Studiengebühren beantragt die Universität beim Immigration Office in Malaysia den Visa Approval Letter. Dieser Prozess kann zwischen sechs bis acht Wochen dauern. Der Letter bestätigt, dass das Visum ausgestellt werden kann und wird für die Einreise benötigt. Sobald du den Visa Approval Letter erhältst, kannst du diesen zusammen mit den restlichen Unterlagen mit zur nächstgelegenen Malaysischen Botschaft/Konsulat (Berlin und Frankfurt/M) nehmen, um das Single Entry Visa zu beantragen. Vorgezeigt werden müssen: Der gültige Reisepass (mindestens bis 14 Monate nach Einreise gültig), der Visa Approval Letter und der Offer Letter (Studienplatzangebot) der Universität.
Einreise nach Malaysia
Deutsche, österreichische, luxemburgische und schweizerische Staatsangehörige können dann mit dem Single Entry Visa anreisen. Bei der Einreise ist neben dem Single Entry Visa ebenfalls der Visa Approval Letter vorzuzeigen. Innerhalb von sieben Tagen nach Ankunft in Malaysia sollten alle Studierenden zum International Student Pass (IPS) Office an der Universität gehen, dort wird dann die obligatorische Gesundheitsuntersuchung organisiert und der Student Pass finalisiert. Dieser Prozess dauert vier bis sechs Wochen.
Wichtig: Um den Student Pass ausstellen zu können, behält das IPS Office den Reisepass ein. Für diese Zeit sollten also keine Reisen außerhalb Malaysias geplant werden. Als Ersatz wird eine 'confirmation of acknowledgement of receipt of passport' ausgestellt, die innerhalb Malaysias als Ausweisdokument genutzt werden kann.
Genauere Informationen zum Visumsantrag für Malaysia bekommst du zusammen mit dem Studienplatzangebot von deiner GOstralia!-GOmerica!-Beraterin.
USA
Visumsarten für die USA
Für das Studium in den USA nutzen die meisten Studierenden das F-1 oder J-1 Studentenvisum. Für welches Visum du dich bewerben kannst, entscheidet die Universität. Auch für die Zeit nach dem Studium gibt es mögliche Anschlussvisa, um deinen Aufenthalt zu verlängern. Die verschiedenen Möglichkeiten stellen wir dir hier vor.
für: Auslandssemester (Study Abroad) · Bachelor- und Masterprogramme
Kurz und Knapp:
- Für alle Studienprogramme möglich
- Wird für die gesamte Studiendauer ausgestellt
- Antrag online
- Interview im Konsulat notwendig
Generelles
Das F-1 Visum ist für das Studium in den USA gedacht und kann erst beantragt werden, wenn du eine Studienplatzzusage erhalten hast und das I-20 Form von der Universität ausgestellt wurde. Die Beantragung darf nicht mehr als 120 Tage vor dem Start des Semesters liegen (siehe Datum im I-20 Formular).
Gültigkeit des Visums
Nach Ausstellung des Visums kannst du 30 Tage vor Studienbeginn einreisen und bis zu 60 Tage nach Semesterende im Land bleiben. In dieser sogenannten Grace Period darf man innerhalb der USA reisen. Das Arbeiten ist in diesem Zeitraum nicht gestattet, sondern nur während des Semesters auf dem Campus erlaubt. Bitte führe neben dem Reisepass auch stets das Formular I-20 mit dir. Nur beides zusammen gilt als gültiges Visum für deinen aktuellen Aufenthalt.
Solltest du mit dem F1-Visum planen einen Kurztrip z.B. nach Kanada zu machen und somit die USA kurzzeitig zu verlassen, um dann wieder erneut einzureisen, musst du unbedingt vorab das I-20 Formular durch den Designated School Official (DSO) unterzeichnen lassen. Nur dann ist die Wiedereinreise in die USA gewährleistet.
Beantragung des Studentenvisums
Im Idealfall sollte das Visum spätestens vier bis sechs Wochen vor dem geplanten Abflug beantragt werden, um im unwahrscheinlichen Fall, dass es von Seiten der Visumsbehörde Nachfragen gibt, noch genug Zeit zu haben, diese zu beantworten.
Nach Erhalt des I-20 Formulars kannst du das DS-160 Antragsformular ausfüllen. Auf der Website des Visa Service Providers CGI Federal findest du alle Informationen zum Ablauf. Zum Antragsprozess gehört außerdem ein persönliches Interview in einer der US-Vertretungen in Berlin, Frankfurt oder München. Einen Termin hierfür kannst du über die genannte Website vereinbaren. Die aktuellen Wartezeiten für deinen Termin für das Visa-Interview findest du hier.
Die Bearbeitung des Visums dauert ein paar Tage. Nachdem das Visum ausgestellt wurde, kannst du dir deinen Reisepass mit dem Visum entweder direkt beim Konsulat abholen oder per UPS-Versand zuschicken lassen.
Benötigte Unterlagen
Folgende Unterlagen benötigst du für das Ausfüllen des DS-160 Antragsformulars:
- I-20 Formular
- Kreditkartendaten zur Zahlung der Bewerbungsgebühren und SEVIS (Student and Exchange Visitor Information System) Gebühren
- Aktuelles Passfoto entsprechend der Richtlinien
Zum Termin beim Konsulat benötigst du folgende Unterlagen:
- Reisepass (sollte mindestens noch sechs Monat nach geplantem Ende des Auslandssemester gültig sein)
- Von dir unterschriebenes I-20 Formular
- DS-160 Bestätigung
- Zahlungsbestätigung über die Visa und die SEVIS Gebühr
- Ausgedruckte Bestätigung über die Terminvereinbarung
- Aktuelles Passfoto (siehe oben)
- Weitere Unterlagen wie Nachweis der finanziellen Mittel, Studienplatzbestätigung etc. sind hilfreich, aber nicht zwingend notwendig
Arbeitserlaubnis
Mit dem F-1 Visum darfst du nur auf dem Campus deiner Universität arbeiten. Die Erlaubnis umfasst max. 20 Stunden pro Woche. In der Grace Period ist das Arbeiten nicht gestattet.
Kosten
Für das Studentenvisum F-1 fallen Bewerbungsgebühren in Höhe von 160 USD und SEVIS (Student and Exchange Visitor Information System) Gebühren von 350 USD an.
für: Auslandssemester (Study Abroad - 1 Semester)
Kurz und Knapp:
- Für Studienaustausch sowie Au-Pair und Praktika möglich
- Wird für maximal 24 Monate ausgestellt
- Antrag online
- Interview im Konsulat notwendig
- Nach dem Auslandsaufenthalt musst du dich zwei Jahre außerhalb der USA aufhalten (bevor du ein H-, L- oder K-Visum bzw. Green Card beantragen darfst)
Generelles
Das J-1 Visum ist für den kulturellen Austausch in den USA gedacht und kann erst beantragt werden, wenn du eine Studienplatzzusage erhalten hast und das DS-2019-Formblatt von der Universität ausgestellt wurde.
Gültigkeit des Visums
Nach Ausstellung des Visums kannst du 30 Tage vor Studienbeginn einreisen und bis zu 30 Tage nach Semesterende im Land bleiben. In dieser sogenannten Grace Period darf man innerhalb der USA reisen. Das Arbeiten ist in diesem Zeitraum nicht gestattet, sondern nur während des Semesters auf dem Campus erlaubt. Bitte führe neben dem Reisepass auch stets das Formular DS-2019 mit dir. Nur beides zusammen gilt als gültiges Visum für deinen aktuellen Aufenthalt.
Beantragung des Studentenvisums
Im Idealfall sollte das Visum spätestens vier bis sechs Wochen vor dem geplanten Abflug beantragt werden, um im unwahrscheinlichen Fall, dass es von Seiten der Visumsbehörde Nachfragen gibt, noch genug Zeit zu haben, diese zu beantworten.
Nach Erhalt der DS-2019-Formblatt kannst du das DS-160 Antragsformular ausfüllen. Auf der Website des Visa Service Providers CGI Federal findest du alle Informationen zum Ablauf. Zum Antragsprozess gehört außerdem ein persönliches Interview in einer der US-Vertretungen in Berlin, Frankfurt oder München. Einen Termin hierfür kannst du über die genannte Website vereinbaren. Die aktuellen Wartezeiten für deinen Termin für das Visa-Interview findest du hier.
Die Bearbeitung des Visums dauert ein paar Tage. Nachdem das Visum ausgestellt wurde, kannst du dir deinen Reisepass mit dem Visum entweder direkt beim Konsulat abholen oder per UPS-Versand zuschicken lassen.
Benötigte Unterlagen
Folgende Unterlagen benötigst du für das Ausfüllen des DS-160 Antragsformulars:
- DS-2019-Formblatt
- Kreditkartendaten zur Zahlung der Bewerbungsgebühren und SEVIS (Student and Exchange Visitor Information System) Gebühren
- Aktuelles Passfoto entsprechend der Richtlinien
Zum Termin beim Konsulat benötigst du folgende Unterlagen:
- Reisepass (sollte mindestens noch sechs Monat nach geplantem Ende des Auslandssemester gültig sein)
- Von dir unterschriebenes I-20 Formular
- DS-160 Bestätigung
- Zahlungsbestätigung über die Visa und die SEVIS Gebühr
- Ausgedruckte Bestätigung über die Terminvereinbarung
- Aktuelles Passfoto (siehe oben)
- Weitere Unterlagen wie Nachweis der finanziellen Mittel, Studienplatzbestätigung etc. sind hilfreich, aber nicht zwingend notwendig
Arbeitserlaubnis
Mit dem J-1 Visum darfst du nur auf dem Campus deiner Universität arbeiten. Die Erlaubnis umfasst max. 20 Stunden pro Woche. In der Grace Period ist das Arbeiten nicht gestattet.
Kosten
Für das Studentenvisum J-1 fallen Bewerbungsgebühren in Höhe von 160 USD und SEVIS (Student and Exchange Visitor Information System) Gebühren von 350 USD an.
für: Bachelor- und Masterprogramme
Wenn du mit dem F-1 Visum in den USA einen Bachelor oder Master abgeschlossen hast, kannst du mit einer Optional Practical Training (OPT) Verlängerung oder STEM OPT Verlängerung in den USA bleiben.
Mit einer OPT oder STEM OPT Verlängerung hast du die Möglichkeit nach dem Studium noch zwölf Monate in den USA zu bleiben und dort zu arbeiten.
Alle Wichtigen Informationen zu den OPT Verlängerungen findest du auf der Internetseite des USCIS (U.S. Citizenship and Immigration Services)
für: Auslandssemester (Study Abroad) · Bachelor- und Masterprogramme
Wenn du nach dem Studium noch länger als 60 (F1 Visum) bzw. 30 Tage (J1 Visum) in den USA reisen willst, hast du folgende Option:
Die Option wäre aus den USA auszureisen und erneut im Rahmen des „Visa Waiver Programs“ einzureisen. Eine Ausreise nach Kanada, Mexiko oder die Karibik ist hier nicht ausreichend. Beachte auch auf jeden Fall die aktuellen Visa Waiver Regelungen.
Noch Fragen?
Kontaktiere gerne eine Studienberaterin in deiner Nähe.