20.08.2023
Steuererklärung bei einem Auslandssemester
Du hast ein Auslandssemester im Ausland verbracht und fragst dich, wie du es steuerlich absetzen kannst und welche Voraussetzungen hierfür gelten? Alles dazu findest du in unserem Blogartikel.
Damit du dein Auslandssemester steuerlich absetzen kannst, musst du während des Auslandssemesters an einer inländischen Universität oder Hochschule eingeschrieben sein. Außerdem sollte der Standort deines Auslandssemesters und die erbringenden Leistungen dort in Deutschland nachweisbar anerkannt sein– das ist bei all unseren Destinationen der Fall.
Welche Kosten des Auslandssemesters können steuerlich abgesetzt werden?
Du kannst Kosten für die Bewerbung, Sprachtests, Studiengebühren, Reisekosten wie Flug, Auslandskrankenversicherung, Unterkunft, Verpflegung und benötigte Literatur steuerlich absetzen. Am besten bewahrst du die Belege in deinen Unterlagen auf, die du dem Finanzamt bei Nachfrage vorweisen kannst. Dazu zählen beispielsweise der Mietvertrag, Reisekosten und der Nachweis über abgelegte und bestandene Prüfungen.
Für die Verpflegung gibt es eine Tabelle, in der für jedes Land ein Pauschalbetrag für den Verpflegungsmehraufwand festgelegt wird. Die aktuelle Tabelle findest du hier. (Stand 2023) Beachte hierbei, dass du höchstens 3 Monate pro Steuerjahr von dem Verpflegungsaufwand Gebrauch machen kannst – auch wenn du längere Zeit im Ausland verbracht hast.
Wie werden die Kosten fürs Auslandssemester in der Steuererklärung angegeben?
Bei der steuerlichen Absetzbarkeit unterscheidet das Finanzamt, ob es sich bei dir um eine Erstausbildung oder Zweitausbildung handelt. Erhältst du BAföG, musst du den Betrag entsprechend mit deinen Kosten verrechnen. Bei Stipendien für dein Auslandssemester ist das bei der Steuerklärung nicht nötig.
Findet das Auslandssemester im Rahmen deiner Erstausbildung statt, kannst du die Kosten als Sonderausgaben (bis 6.000 € pro Jahr) geltend machen. Das ist in der Regel der Fall, wenn du dich im Bachelor befindest. Die Sonderausgaben bieten für dich steuerlich nur einen Vorteil, wenn du auch im selben Jahr steuerpflichtige Einkünfte hast.
Machst du ein duales Studium oder hast davor noch eine Ausbildung abgeschlossen, kannst du die Kosten wie bei einer Zweitausbildung als Werbungskosten absetzen. Diese sind in unbegrenzter Höhe möglich. Befindest du dich also im Master, zweiten Bachelorstudium oder im PhD kannst du automatisch von den Werbungskosten Gebrauch machen und diese von der Steuer absetzen.
Für Studierende in der Zweitausbildung, profitierst du nicht nur von der Absetzbarkeit in Form von unbegrenzten Werbungskosten, sondern kannst auch einen Verlustvortrag in deiner Steuererklärung angegeben. Das ist besonders empfehlenswert, wenn du momentan kein oder nur geringes Einkommen hast, aber trotzdem von deinen Ausgaben später steuerliche Vorteile erzielen möchtest. Bei einem Verlustvortrag merkt sich das Finanzamt deine Ausgaben (die dann in diesem Fall höher waren als deine Einnahmen) und die Kosten werden dann zu einem späteren Zeitpunkt automatisch abgesetzt, sobald deine Einnahmen deine Ausgaben übersteigen.
Wo trägt man das Auslandssemester in der Steuererklärung ein?
Deine Steuerklärung fürs Auslandssemester kannst du übrigens bequem online über Elster ausfüllen. Es gibt auch einige Anbieter, mit dessen Programm du meist für dich kostenlos die Steuerklärung abgeben kannst, oftmals findest du hier auch Hilfestellungen. Die Belege musst du mit der Steuererklärung nicht abgeben, aber bei Nachfrage parat haben.
Befindest du dich in deiner Erstausbildung, kannst du deine Kosten nur beschränkt als Sonderangaben über die Anlage Sonderausgaben absetzen. In der Regel wird hier allerdings nicht allzu viel dabei rauskommen, da die Sonderausgaben nur steuersenkend sind, wenn deine Einkünfte 11.604 Euro übersteigen und du Steuern zahlen musst. (Stand 2024)
Kannst du deine Ausgaben als Werbungskosten absetzen, gibst du diese in der Anlage N deiner Steuerklärung an. Möchtest du darüber hinaus einen Verlustvortrag angeben, machst du dies über die Anlage Sonstiges.
Du hast noch kein Auslandssemester oder Studium im Ausland geplant, aber steckst noch mitten in der Informations- und Vorbereitungsphase? Dann melde dich gerne bei unseren Studienberaterinnen und wir beraten dich gerne rund um das Thema Studium im Ausland!
An dieser Stelle möchten wir darauf hinweisen, dass wir keine Steuerberater:innen sind und unsere Angaben ohne Gewähr sind. Bei genauen Fragen zu der steuerlichen Absetzbarkeit deines Auslandssemesters oder eines Auslandpraktikums wende dich bitte an eine:n Steuerberater:in.
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