13.09.2024

BAföG-Reform 2024 – die wichtigsten Änderungen für Studierende

Gute Nachrichten für alle Studierenden: Das BAföG wurde Ende Juli erneut angepasst und eröffnet Studierenden verbesserte Chancen, BAföG-berechtigt zu sein. Neben einem offiziellen BAföG-Rechner, erhöhten Grundbedarfsätzen und höheren Freibeträgen dürfen sich Studierenden auch über eine großzügige Studienstarthilfe freuen. Wir haben die wichtigsten Neuerungen für dich zusammengefasst.

1. Höhere monatliche Bedarfssätze

Bereits bei den BAföG Änderungen 2022 fanden erhebliche Leistungsverbesserungen für Studierende statt. Damals wurden die Bedarfssätze um fast sechs Prozent angehoben. Mit den neuen Änderungen im Juli 2024 werden die Bedarfssätze nun nochmals um fünf Prozent angeboten. Somit steigt der monatliche Förderungshöchstbetrag von 934 Euro auf 992 Euro. Für Studierenden, die nicht mehr zuhause wohnen, erhöht sich außerdem die Wohnkostenpauschale von 360 Euro auf 380 Euro.

2. Vereinfachter Antrag: BAföG-Rechner und „BAföG Digital“ App

Häufig werden unsere Studienberaterinnen von Studierenden gefragt, wie man vorab berechnen kann, ob man BAföG berechtigt ist. Endlich hat nun auch das BAföG-Amt einen offiziellen Rechner veröffentlicht, wo man in nur wenigen Klicks herausfinden kann, ob man BAföG berechtigt ist. Wenn das Ergebnis des Rechners positiv ausfällt, ist es nun noch einfacher den BAföG-Antrag zu stellen. Seit 2016 erleichtert die elektronische Antragsstellung das Einreichen von Formblättern und Nachweisen. Seit Juli 2024 geht das nun auch mit einer digitalen App direkt vom Handy.

3. Höhere Freibeträge auf Einkommen und Vermögen

Durch die bedeutende BAföG-Reform 2022 wurden die Freibeträge für Elterneinkommen bereits um fast 21 Prozent erhöht. Erstmals seit 2012 ist die Anzahl von BAföG berechtigten Studierenden nun in den letzten zwei Jahren wieder gestiegen. Die Freibeträge des Einkommens der Eltern werden nun erneut um 5,25 Prozent angehoben. Außerdem wird der Freibetrag für das eigene Einkommen von Studierenden so angepasst, dass man im Umfang eines Minijobs zusätzlich Geld verdienen darf, welches nicht auf den BAföG-Anspruch angerechnet wird.

4. Einmalige Studienstarthilfe

Neue Studierende, die aus einkommensschwachen Haushalten kommen, haben bei Start ihres Studiums nun Anspruch auf eine einmalige Studienstarthilfe in Höhe von 1.000 Euro. Da sie als Zuschuss für notwenige Materialien für das Studium (z.B. Laptop, Lernmaterialien, Mietkaution, o.ä.) gilt, muss die Studienstarthilfe nicht zurückgezahlt werden. Die Studienstarthilfe gilt separat zum späteren BAföG-Anspruch und wird somit nicht auf das BAföG angerechnet.

5. Weitere Änderungen

Neben den oben genannten Änderungen gab es beim 29. BAfög-Änderungsgesetzes Ende Juli weitere Passungen. Mit dem sogenannten Flexibilitätssemester können Studierende ohne Angabe von Gründen über die Förderungshöchstdauer hinaus für ein weiteres Semester BAföG erhalten. Außerdem wird in Zukunft das Einkommen minderjähriger Geschwister, die nicht in einer förderfähigen Ausbildung stehen, nicht mehr auf das Elterneinkommen angerechnet.

Die Änderungen gelten bereits ab dem Wintersemester 2024/2025. Wenn du deinen BAföG-Antrag schon gestellt oder erhalten hast, warte einfach ab. Die Anträge werden nach und nach angepasst und aktualisiert, so dass du im Winter auch die neuen Sätze bekommst.

6. Diese Vorteile beim Auslands-BAföG gelten bereits seit 2022

  • Der Zuschlag für die Studiengebühren im Ausland steigt um 1.000 Euro auf 5.600 Euro.
  • Die Förderung von einjährigen Programmen (z.B. Master) ist auch im außereuropäischen Ausland zulässig.

Und das Beste ist, das Auslands-BAföG deckt aktuell an 32 Universitäten in Australien, Neuseeland, den USA und Südostasien die kompletten Studiengebühren. Welche das sind, findest du auf einen Blick in unserem Unifilter. Weitere Informationen zum Thema Auslands-BAföG haben wir in der Rubrik Finanzierung zusammengefasst. Bei Fragen oder wenn du direkt mit deiner Bewerbung loslegen willst, melde dich einfach bei unseren Studienberaterinnen.

Quelle: Bundesregierung

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