Studentenvisum für Neuseeland

Visum für ein Studium in Neuseeland

Für das Studium in Neuseeland nutzen die meisten Studierenden das Studentenvisum. Wenn du ein Auslandssemester planst, kannst du eventuell auch das Working Holiday Visum für Neuseeland nutzen. Auch für die Zeit nach dem Studium gibt es mögliche Anschlussvisa, um deinen Aufenthalt zu verlängern. Die verschiedenen Möglichkeiten stellen wir die hier vor.

Studentenvisum

für: Auslandssemester (Study Abroad) · Bachelor- und Masterprogramme · Promotion

Kurz und Knapp: 

  • Für alle Studienprogramme möglich
  • Wird für die gesamte Studiendauer ausgestellt
  • Antrag läuft komplett online
  • Arbeitserlaubnis erst ab zwölf Monaten Studiendauer
  • Partner:in und Kinder können Dependent Visum bekommen
     

Generelles

Das Studentenvisum (Fee Paying Student Visa) ist für das Studium in Neuseeland gedacht und kann erst beantragt werden, sobald der Studienplatz angenommen und die Studiengebühren bezahlt wurden.
 

Gültigkeit des Visums

Bei der Antragstellung gibst du dein gewünschtes Einreise- und Abreisedatum an. Die Einreise sollte dabei nicht mehr als 28 Tage vor Studienstart sein. In der Regel ist das Visum bis einen Monat nach Ende des Studiums gültig. Die genauen Daten für die Ein- und Ausreise sind auf dem Visum vermerkt. Bitte beachte, dass du einen gültigen Versicherungsschutz für die Dauer deines gesamten Aufenthalts, nicht nur für die Zeit des Studiums hast.
 

Beantragung des Studentenvisums

Im Idealfall sollte das Visum spätestens vier bis sechs Wochen vor dem geplanten Abflug beantragt werden, um im unwahrscheinlichen Fall, dass es von Seiten der Visumsbehörde Nachfragen gibt, noch genug Zeit zu haben, diese zu beantworten.
Das Studentenvisum (Fee Paying Student Visa) wird online unter www.immigration.govt.nz beantragt. Die Antragstellung dauert beim Studentenvisum in der Regel zwei bis drei Wochen, in Ausnahmefällen und zu Bewerbungshochphasen auch länger. Für Studierende aus Deutschland, Österreich, der Schweiz und Luxemburg wird ein elektronisches Visum (eVisa) ausgestellt. Sobald das Visum genehmigt wurde, erhält man eine Bestätigung per E-Mail. 
Die Visumsbestätigung sollte ausgedruckt und als Nachweis in den Reisepass gelegt werden.
Der Antrag muss von außerhalb Neuseelands gestellt werden. Bitte halte im Zweifel Rücksprache mit deiner GOstralia!-GOmerica!-Beraterin.

Benötigte Unterlagen

Folgende Unterlagen solltest du als pdf vorliegen haben wenn du den Visumantrag stellst:

  • Kreditkartendaten zur Zahlung der Visumantragsgebühr in Höhe von 430 NZD (inkl. International Visitor Conservation and Tourism Levy (IVL) in Höhe von 35 NZD).
  • Offer of Place - Offizielle Zusage einer neuseeländischen Bildungseinrichtung
  • Nachweis über Zahlung der Kursgebühren (Quittung o.ä.) ODER ggf. Nachweis über Befreiung von Kursgebühren
  • Nachweis über Vermögen zur Finanzierung des Aufenthaltes von aktuell NZD 1670 pro Monat durch einen aktuellen Kontoauszug oder das Formular "Financial Undertaking for a Student" (INZ 1014) 
  • Nachweis eines gültigen, bezahlten Flugtickets inklusive Nachweis über Rückflug oder Weiterreise - nicht nötig, wenn du länger als zwölf Monate in Neuseeland bleibst. 
  • Reisepass der über den Aufenthalt hinweg noch mindestens drei Monate gültig sein muss
  • Ein neues, farbiges, biometrisches Passbild (jpg oder jpeg)

Zusätzliche Dokumente (je nach Dauer des Aufenthaltes und gesundheitlicher Vorgeschichte)

  • Bei einem Aufenthalt länger als zwölf Monate oder wenn du dich in den letzten fünf Jahren länger als drei Monate am Stück in einem tuberkulosegefährdeten Land aufgehalten hast: Bescheinigung über eine Röntgenaufnahme (INZ 1096: Chest X-ray Certificate) - ausgestellt von Vertragsärzt:innen (Panel Physician) der neuseeländischen Botschaft.

Achtung: Unabhängig der Dauer des Aufenthaltes können medizinische Dokumente gefordert werden, wenn man sich in den letzten fünf Jahren länger als drei Monate in einem tuberkulosegefährdeten Land aufgehalten hat, die Staatsbürgerschaft eines dieser Länder besitzt oder die Visumsbehörde auf Grund der Angaben im Antrag eine Untersuchung anordnet.
 

Arbeitserlaubnis

Das Studentenvisum beinhaltet keine Arbeitserlaubnis. Diese kann aber separat beantragt werden. Wer für mindestens zwei Semester an einer neuseeländischen Universität studiert und dabei mindestens 120 Credit Points belegt, kann eine Arbeitserlaubnis beantragen. Diese erlaubt es, in den von der Universität festgelegten Semesterferien Vollzeit zu arbeiten. Bei einer Dauer von einem Studienjahr, aber weniger als 120 Credit Points insgesamt, dürfen Studierende über die Weihnachts- und Neujahrferien arbeiten. Studierende, die mindestens zwei Jahre in Neuseeland studieren, dürfen auch während der Vorlesungszeit in Teilzeit arbeiten. Wer nur ein Semester in Neuseeland studiert, bekommt keine Arbeitserlaubnis und darf folglich nicht arbeiten. Bei einsemestrigen Aufenthalten kann man auf das Working Holiday Visum (weiter unten auf dieser Seite) ausweichen.
 

Partner:innen und Kinder zum Studium mitnehmen

Für Partner:innen oder Kinder von Studierenden gibt es die Möglichkeit, ein eigenes Visum für die Dauer des Studiums zu beantragen. Der Visumantrag muss dabei von dem:r Studentenvisainhaber:in unterstützt werden. Für Partner:innen gibt es zwei Optionen für das Begleitvisum.

Das Partner of a Student Work Visa ist für Partner:innen gedacht, die während des Aufenthaltes in Neuseeland arbeiten möchten. Das Programm der:s Studentenvisainhaber:in muss dabei mindestens einem Masterprogramm entsprechen. 

Für das Partner of a Student Visitor Visa gibt es keine Vorgaben zum Level des Studiums. Dieses Visum erlaubt es Partner:innen, für die gesamte Dauer des Studiums in Neuseeland zu leben, beinhaltet aber keine Arbeitserlaubnis. 

Kinder von Studierenden können sich für das Child of a Student Visitor Visa bewerben. Das Visum erlaubt den Aufenthalt in Neuseeland für die gesamte Dauer des Studiums des jeweiligen Elternteils und einen eigenen Schulbesuch von bis zu drei Monaten. Schulpflichtige Kinder, die mehr als drei Monate die Schule in Neuseeland besuchen sollen, können ein eigenes Studentenvisum bekommen. 

 

Working Holiday Visum

für: Auslandssemester (Study Abroad - 1 Semester)

Kurz und Knapp: 

  • Nur für einsemestrige Studienaufenthalte möglich
  • Kann nur bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres beantragt werden
  • Wird für ein volles Jahr ausgestellt
  • Wird nur einmal im Leben erteilt
  • Nur für Staatsangehörige bestimmter Länder 
  • Antrag läuft komplett online
  • Enthält unbegrenzte Arbeitserlaubnis

Das Working Holiday Visum ist eine alternative Visumsoption für einsemesterige Study Abroad Aufenthalte in Neuseeland. Es kann nicht für komplette Bachelor- und Masterstudiengänge genutzt werden. Für reine Studienaufenthalte empfehlen wir ausdrücklich die Nutzung des Studentenvisums. Das WHV kann aber eine interessante Option sein, wenn du in Neuseeland arbeiten und/oder nach dem Studium noch ein Praktikum oder eine längere, mehrmonatige Reise durch das Land anschließen möchtest. Wenn du das WHV nutzen willst, besprich dich bitte unbedingt mit deiner GOstralia!-GOmerica!-Beraterin. 
Nur bestimmte Länder nehmen am Working Holiday Scheme teil. Dazu gehören u.a. Deutschland, Österreich Luxemburg, nicht aber die Schweiz. Solltest du eine andere Nationalität besitzen, informiere dich online oder bei deiner GOstralia!-GOmerica!-Beraterin, ob du das WHV nutzen kannst.

Bitte beachte auch: Hauptgrund bei der Einreise ist nicht das Studieren, sondern das Reisen (und Arbeiten). Das Studium darf nur nebensächlich sein, da sonst die Einreise verweigert werden kann. Es muss auch im Vorfeld mit der Universität abgesprochen werden, dass du das WHV nutzt. Mit dem WHV kannst du die studentische, neuseeländische Versicherung (Student Safe) nutzen. Alternativ kannst du dich auch selbst versichern. Bitte beachte aber, dass du als WHVler:in nicht unter dem The Code of Practice for Pastoral Care stehst. Mehr Infos dazu unter www.nzqa.govt.nz.

Das Visum kann ausschließlich online beantragt werden. Die Antragstellung erfolgt über Immigration New Zealand unter www.immigration.govt.nz. Wenn du das WHV außerhalb von Neuseeland beantragst, erfährst du innerhalb von wenigen Tagen, ob das Visum genehmigt wurde oder weitere Unterlagen erforderlich sind. Wird das Visum innerhalb von Neuseeland beantragt, kann die Bearbeitung bis zu vier Wochen dauern. Drucke die Visumsbestätigung aus und lege sie in deinen Pass.
Mit dem Working Holiday Visum ist die Einreise ab dem Tag möglich, an dem das Visum gewährt wurde. Hast du das Working Holiday Visum außerhalb von Neuseeland beantragt, ist es ab Einreise genau ein Jahr gültig. Wenn der Antrag innerhalb von Neuseeland gestellt wurde, ist das Visum ab Ausstellungsdatum ein Jahr gültig. Innerhalb dieser Zeit kannst du beliebig oft aus- und wieder einreisen. 

Anschlussvisum mit Arbeitserlaubnis

für: Bachelor- und Masterprogramme · Promotion

Post Study Work Visa für Neuseeland

Auf die Post-Study-Work-Visa können sich internationale Studierende bewerben, die entweder einen kompletten Bachelor oder Master oder eine Promotion mit einer Mindestdauer von 30 Studienwochen in Neuseeland absolviert haben. Das Visum muss innerhalb von drei Monaten nach Studienende beantragt werden und berechtigt zu einem Aufenthalt von ein bis drei Jahren. Die genaue Dauer des Post-Study Work Visa richtet sich nach dem Studienort und dem Studienabschluss. Innerhalb dieses Zeitraums dürfen die Inhaber:innen des Visums einen oder mehrere Jobs bei verschiedenen Arbeitgeber:innen annehmen.

Anschlussvisum für das Reisen in Neuseeland

für: Auslandssemester (Study Abroad) · Bachelor- und Masterprogramme · Promotion

Visitor Visa

Das Visitor Visa ist für Studierende vor allem als Anschlussvisum interessant. Wenn du nach Ablauf des Studentenvisums deinen Aufenthalt verlängern möchtest, aber das Land nicht verlassen willst, kannst du dich für dieses Visum bewerben. Es wird für bis zu neun Monate ausgestellt und kann innerhalb Neuseelands online beantragt werden. Da das Visum vom Inland aus beantragt wird, fällt eine Antragsgebühr von 211 NZD an. 
 

International Visitor Conservation and Tourism Levy (IVL)

Zum Erhalt der einmaligen Natur des Landes wird seit Oktober 2019 eine Umwelt- und Touristensteuer für Besucher Neuseelands erhoben. Die IVL wird zusammen mit der NZeTA oder im Verlauf des Visumsantrags direkt an Immigration New Zealand bezahlt. Die Kosten liegen bei 35 NZD und fallen zusätzlich zu den eigentlichen Visagebühren an. Wie die NZeTA ist auch die IVL zwei Jahre lang gültig und kann für mehrmaliges Einreisen genutzt werden.