02.04.2026

Auslands-BAföG: 5 Mythen, die viele vom Auslandsstudium abhalten (und warum sich ein Antrag trotzdem lohnt)

Ein Auslandssemester oder ein kompletter Master im Ausland muss kein finanzielles Hindernis sein. Trotzdem verzichten viele Studierende von vornherein auf einen Antrag auf Auslands-BAföG - oft, weil sie glauben, sowieso keinen Anspruch zu haben.

Rund um das Auslands-BAföG halten sich nämlich einige hartnäckige Mythen. Dabei zeigen Erfahrungen: Gerade Studierende, die in Deutschland kein BAföG bekommen, haben im Ausland oft überraschend gute Chancen.

Hier sind fünf typische Mythen - und was wirklich dahinter steckt.

 

Mythos 1: „Auslands-BAföG bekommen nur Studierende, die auch Inlands-BAföG erhalten.“

Das ist einer der häufigsten Irrtümer. Für das Auslands-BAföG gelten andere und meist höhere Einkommensgrenzen als beim Inlands-BAföG. Der Grund: Beim Studium im Ausland entstehen zusätzliche Kosten, etwa für Reisen oder Studiengebühren.

Dadurch kann es passieren, dass Studierende in Deutschland keinen Anspruch haben, für ein Auslandssemester oder Auslandsstudium aber trotzdem gefördert werden. Genau deshalb lohnt sich ein Antrag auch dann, wenn du bisher zuhause kein BAföG erhalten hast.

 

Mythos 2: „Auslands-BAföG muss komplett zurückgezahlt werden.“

Auch das stimmt nicht. Wie beim Inlands-BAföG gilt: Ein Teil der Förderung ist Zuschuss, ein Teil ist zinsloses Darlehen. Maximal 50 Prozent müssen später zurückgezahlt werden.

Zusätzlich gibt es beim Auslands-BAföG einen besonderen Vorteil: Der Zuschuss zu den Studiengebühren - bis zu 5.600 Euro - ist vollständig rückzahlungsfrei. Gerade bei Studiengebühren im Ausland kann das einen erheblichen finanziellen Unterschied machen.

 

Mythos 3: „Der Antrag ist viel komplizierter als beim normalen BAföG.“

Der Antrag ist etwas umfangreicher, weil zusätzliche Angaben zum Auslandsaufenthalt erforderlich sind. Der Ablauf ähnelt jedoch stark dem Inlands-BAföG.

Du benötigst vor allem:

  • Zulassung bzw. Bestätigung der Hochschule im Ausland
  • Angaben zum Studienzeitraum
  • ggf. Informationen zu Studiengebühren

Wichtig ist vor allem der Zeitpunkt. Da die Bearbeitung länger dauern kann, solltest du den Antrag idealerweise etwa sechs Monate vor Beginn deines Auslandsaufenthalts stellen.

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Mythos 4: „Auslands-BAföG bekomme ich nur fürs Auslandssemester.“

Auslands-BAföG wird nicht nur für ein Semester im Ausland gezahlt. Die Förderung ist auch für einjährige Studienprogramme möglich.

Wenn du beispielsweise einen einjährigen Master an einer internationalen Hochschule absolvierst, kannst du ebenfalls Auslands-BAföG beantragen. In solchen Fällen kann die Förderung besonders relevant sein, da neben monatlicher Unterstützung auch Zuschüsse zu Studiengebühren, Reisekosten und Versicherungen möglich sind.

Damit ist Auslands-BAföG nicht nur für ein Auslandssemester interessant, sondern auch für ein Auslandssjahr oder ein vollständiges Studium im Ausland.

 

Mythos 5: „Wenn ich ein Stipendium bekomme, kann ich kein Auslands-BAföG erhalten.“

Viele Studierende gehen davon aus, dass sie sich zwischen Stipendium und Auslands-BAföG entscheiden müssen. Das ist jedoch häufig nicht der Fall.

Je nach Art und Höhe des Stipendiums wird dieses nur teilweise angerechnet oder bleibt bis zu bestimmten Freibeträgen unberücksichtigt. Dadurch kann eine Kombination aus Stipendium und Auslands-BAföG unter Umständen möglich sein. 

Auch wenn du bereits eine andere Förderung erhältst, kann sich ein zusätzlicher Antrag daher lohnen.

 

Auslands-BAföG wird häufig unterschätzt

Viele Studierende schließen Auslands-BAföG vorschnell aus - und verzichten damit auf mögliche finanzielle Unterstützung für ihr Auslandssemester oder ein komplettes Auslandsstudium. Gerade durch höhere Einkommensgrenzen und zusätzliche Zuschüsse lohnt sich eine Prüfung fast immer.

Wichtig ist vor allem, dich frühzeitig zu informieren und den Antrag rechtzeitig zu stellen. Selbst wenn du unsicher bist, ob du die Voraussetzungen erfüllst, kann sich ein Versuch lohnen.

Weitere Informationen und alle Details zu Voraussetzungen, Höhe sowie Antrag findest du hier.

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